Nein du verstehst es nicht.
Einen Beamten kann man nichts kürzen, er wird amtsangemessen besoldet. Ihm kann nichts gekürzt werden, er bekommt nur die angemessene Besoldung.
Ironie aus
Aber ansonsten, deine Rechnung sehe ich als falsch an.
Sowohl inhaltlich, als auch mathematisch.
Zeigt sich alleine schon drin, das du nicht begreifst, dass der AG Anteil des AN auch vom AN „erwirtschaftet“ werden muss.
Aber ich verstehe deine Frustrechnung.
Aber so kann auch jeder andere argumentieren, dass ihm was „genommen“ wurde, egal ob es im „zugestanden“ hätte.
So argumentierend wurden dem Angestellten 10% Gehaltssteigerung wegen x,yz vorenthalten und er zahlt 28%?

?? in die dfg Kasse, weil der Staat ihm wegen kjo 2% weniger Gehaltserhöhungen als den anderen gegeben hat.
UnD wenn der Gesetzgeber der Meinung ist dir xx weniger Anstieg des Sold zu zahlen als einem TBLer, mit der fadenscheinigen Begründung Rücklage, dann ist das kein Einzahlen von dir.
Vergleich einfach die Nettosteigerungen, die damit einhergehen und dann wirst du nicht mehr so stark jammern müssen.
Also aus der Beamten Tasche kommt nüscht, es geht evtl. weniger in die Beamten Tasche!
Falls man aber dieses Geld als aus der Beamten Tasche kommend ansieht, dann kommt auch der AG Anteil aus der AN Tasche.
Wenn man das anders aufzieht, dann ist man klassischer Rosinen und Milchenmädchen Picker und Rechner.