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Datenschutzverstoß? Wie lange dürfen Bewerbungsunterlagen aufbewahrt werden?
Umlauf:
Ein bisschen spät. Verjährungsfrist im Datenschitz ist 3 oder 2 Jahre. So genau weiß ich es nicht mehr.
Also wenn überhaupt müsstest du nachweisen, dass der Verstoß noch immer besteht.
Rowhin:
--- Zitat von: Umlauf am 12.05.2025 11:00 ---Ein bisschen spät. Verjährungsfrist im Datenschitz ist 3 oder 2 Jahre. So genau weiß ich es nicht mehr.
Also wenn überhaupt müsstest du nachweisen, dass der Verstoß noch immer besteht.
--- End quote ---
Kommt auf den Verstoß an, siehe z.B. hier:
--- Zitat ---Verjährungsfristen:
3 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000,00 € bedroht ist
2 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 2.500,00 € bis zu 15.000,00 € bedroht ist
1 Jahr, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000,00 € bis zu 2.500,00 € bedroht ist
6 Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
--- End quote ---
"kommt drauf an" sowieso Lieblingssatz der Juristen ;)
Umlauf:
--- Zitat von: Rowhin am 12.05.2025 12:03 ---
--- Zitat von: Umlauf am 12.05.2025 11:00 ---Ein bisschen spät. Verjährungsfrist im Datenschitz ist 3 oder 2 Jahre. So genau weiß ich es nicht mehr.
Also wenn überhaupt müsstest du nachweisen, dass der Verstoß noch immer besteht.
--- End quote ---
Kommt auf den Verstoß an, siehe z.B. hier:
--- Zitat ---Verjährungsfristen:
3 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000,00 € bedroht ist
2 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 2.500,00 € bis zu 15.000,00 € bedroht ist
1 Jahr, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000,00 € bis zu 2.500,00 € bedroht ist
6 Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
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"kommt drauf an" sowieso Lieblingssatz der Juristen ;)
--- End quote ---
Danke für das Heraussuchen.
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