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Datenschutzverstoß? Wie lange dürfen Bewerbungsunterlagen aufbewahrt werden?

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Umlauf:
Ein bisschen spät. Verjährungsfrist im Datenschitz ist 3 oder 2 Jahre. So genau weiß ich es nicht mehr.

Also wenn überhaupt müsstest du nachweisen, dass der Verstoß noch immer besteht.

Rowhin:

--- Zitat von: Umlauf am 12.05.2025 11:00 ---Ein bisschen spät. Verjährungsfrist im Datenschitz ist 3 oder 2 Jahre. So genau weiß ich es nicht mehr.

Also wenn überhaupt müsstest du nachweisen, dass der Verstoß noch immer besteht.

--- End quote ---

Kommt auf den Verstoß an, siehe z.B. hier:


--- Zitat ---Verjährungsfristen:
3 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000,00 € bedroht ist
2 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 2.500,00 € bis zu 15.000,00 € bedroht ist
1 Jahr, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000,00 € bis zu 2.500,00 € bedroht ist
6 Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
--- End quote ---

"kommt drauf an" sowieso Lieblingssatz der Juristen ;)

Umlauf:

--- Zitat von: Rowhin am 12.05.2025 12:03 ---
--- Zitat von: Umlauf am 12.05.2025 11:00 ---Ein bisschen spät. Verjährungsfrist im Datenschitz ist 3 oder 2 Jahre. So genau weiß ich es nicht mehr.

Also wenn überhaupt müsstest du nachweisen, dass der Verstoß noch immer besteht.

--- End quote ---

Kommt auf den Verstoß an, siehe z.B. hier:


--- Zitat ---Verjährungsfristen:
3 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000,00 € bedroht ist
2 Jahre, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 2.500,00 € bis zu 15.000,00 € bedroht ist
1 Jahr, wenn die Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000,00 € bis zu 2.500,00 € bedroht ist
6 Monate bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
--- End quote ---

"kommt drauf an" sowieso Lieblingssatz der Juristen ;)

--- End quote ---

Danke für das Heraussuchen.

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