Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beamte und die Rente - Ist es nun wirklich so weit?
HansGeorg:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 11.05.2025 19:49 ---
--- Zitat von: HansGeorg am 11.05.2025 14:48 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 11.05.2025 13:50 ---Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?
--- End quote ---
Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.
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Man verliert zur Zeit aber seine Pensionsansprüche bei einem Jobwechsel in die Wirtschaft. Wenn dieses Risiko wegfällt, da man sowieso in der Rentenversicherung ist, dann wird es mehr wechselwillige Kollegen geben.
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Ich kann jetzt nur für SH und HH sprechen aber hier bekommst du ein Altersgeld wenn du in die freie Wirtschaft wechselst
InternetistNeuland:
--- Zitat von: HansGeorg am 11.05.2025 21:32 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 11.05.2025 19:49 ---
--- Zitat von: HansGeorg am 11.05.2025 14:48 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 11.05.2025 13:50 ---Was hält einen Beamten überhaupt im Beruf, wenn er seine Pensionsansprüche nicht verlieren kann bei einem Jobwechsel?
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Ich verstehe die Frage nicht, man verliert ja auch seine Rentenansprüche nicht wenn man den Job wechselt.
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Man verliert zur Zeit aber seine Pensionsansprüche bei einem Jobwechsel in die Wirtschaft. Wenn dieses Risiko wegfällt, da man sowieso in der Rentenversicherung ist, dann wird es mehr wechselwillige Kollegen geben.
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Ich kann jetzt nur für SH und HH sprechen aber hier bekommst du ein Altersgeld wenn du in die freie Wirtschaft wechselst
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Also entweder habe ich einen Denkfehler oder du hast das Altersgeld nicht richtig verstanden. ???
Eukalyptus:
@Internet ist Neuland:
Ich würde sagen, du hast eine Wissenslücke. In einigen Rechtskreisen gibt es die Möglichkeit, statt der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis) Altersgeld (eine Art "Pension light", z.B. weil die Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre nicht vollumfänglich stattfindet) zu beziehen.
ohjeee:
ganz ehrlich, macht halt. Mit entsprechender Kompensation fürs Laufbahnrecht und entsprechender Nachversicherung. Also es müsste eine Berücksichtigung und Kompensation stattfinden für die Zeit, die man bspw. als A9-Beamter auf einer A11-Stelle saß, aber nur nach A9/A10 besoldet wurde. Und selbstverständlich Nachversicherung in der ZVK.
Dann würde man sogar einen Tick besser stehen (in Fällen einer Ruhestands-Beförderung 3 Jahre vor Pensionseintritt mal außen vor).
https://www.kvbw.de/pb/startseite/zusatzversorgung/zvkrente.html
https://www.hopkins.law/expertise/rentenpunkte
Nur für die Vergleichbarkeit (die ZVK skaliert ja linear und somit analog zur gesetzlichen Rente):
bei Dienstantritt mit 20 Jahren und Renteneintritt mit 67 bekäme man bei 40k Jahresbrutto 948€ ZVK und pro Jahr 0,7922 Rentenpunkte (bei derzeit 50.493 € Durchschnittseinkommen), also 37,2334 Rentenpunkte, die derzeit 40,79 € wert sind, also 1.518,75 € Rente.
Die ZVK macht also nochmal 62% der gesetzlichen Rente aus. Diese entspricht einschlägigen Quellen nach ja ca. 48% des letzten Einkommens. 48%-Punkte +62% ZVK macht dann 77,79% Rente aus. Im Vergleich zu den 71% max. Pension liest sich das nicht so schlecht.
Wie gesagt, vorausgesetzt man wird für die Zeiten geringeren Bruttolohns durch Laufbahnrecht entschädigt.
Und dadurch erkaufe ich mir die Flexibilität in die Privatwirtschaft zu wechseln, mein Dienstherr muss also mehr als bisher sein Personal bei Laune halten. Passt schon für mich.
Garfield73:
Vielleicht sollte sich die gute Frau mal mit der Landesregierung von NRW unterhalten.
Bereits vor gut zwei Jahrzehnten hatten die auch schon diese bahnbrechende Idee.
Nachdem dort aber offenbar mal durchgerechnet wurde, was das kosten würde hat man die Schublade ganz schnell wieder verschlossen und mehrere Schlösser angebracht.
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