Umfrage

Bis wann muss ich die Resturlaubstage aus dem Vorjahr (teils aus Elternzeit) nehmen?

..bis Jahresende (?)
4 (100%)
..bis ende 2026 (?)
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 4

Umfrage geschlossen: 10.06.2025 09:13

Autor Thema: Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr  (Read 1626 times)

dubidu35

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
« am: 11.05.2025 09:13 »
Guten Tag,

ich befinde mich derzeit noch in der Elternzeit und bin vor kurzem im Rahmen dessen mit 15 std./Woche wieder in den Job eingestiegen.
Nun habe ich zusätzlich zum regulären Jahresurlaub noch 29 Resturlaubstage aus dem Vorjahr.
Bis wann muss ich sie nehmen? bzw. wie lang kann ich sie mir aufheben?

Hier ein paar Fakten, die vielleicht dazu relevant sind:
ich habe eine Teilzeitstelle (33 Std./Woche), wurde im April 2024 ins Beschäftigungsverbot geschickt durch Schwangerschaft.
In diesem Jahr bin ich im Rahmen meiner Elternzeit mit 15 Std./Woche wieder eingestiegen. Die Elternzeit endet zum 30.9.2025.
Ab Okt. diesen Jahres arbeite ich wieder mit meiner alten Stundenzahl (33 Std./Woche).

Was spielt es dabei für eine Rolle, dass ich jetzt noch bis Okt. n Elternzeit bin und 15 Std./W arbeite.. (?)

Zusätzliche Fragen, die ich mir stelle:
- bis wann muss ich meinen reguläre Resturlaub nehmen? kann er noch etwas rüber gezogen werden ins nächste Jahr
- ich nehme an, im Falle einer weiteren Schwangerschaft und der darauf folgenden Elternzeit verschiebt  sich der ganze Urlaubsanspruch einfach weiter nach hinten..

Vielen Dank schon einmal für die ein oder andere Rückmeldung

SozPädBW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
« Antwort #1 am: 11.05.2025 10:32 »
Was spricht dagegen, den Urlaub einfach mal abzubauen, anstatt nun bereits auf die nächste Schwangerschaft zu spekulieren und die Urlaubstage bis dahin zu horten?

ich1974

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
« Antwort #2 am: 12.05.2025 09:27 »
Greift hier auch die Regelung, dass der Urlaub spätesten 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt?

dubidu35

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
« Antwort #3 am: 12.05.2025 13:31 »
@SozPädBW:
Absolut, stimmt schon!
Ich muss ja keine Rücksicht darauf nehmen, dass meine Vorgesetzte vorzieht, dass ich einen Großteil des Urlaubs verschiebe, da sie knapp an Mitarbeitern sind..

Danke!

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 550
Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
« Antwort #4 am: 12.05.2025 13:37 »
Urlaub ist ein individueller Anspruch auf Erholung, da sind die Vorlieben der Vorgesetzten ziemlich uninteressant. Max. kann Rücksicht auf eine Vertretungsregelung eingefordert werden. Aber, auch dies hat seine Grenzen. Den Personalmangel hast ja nicht du zu verantworten.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Regelung Resturlaubstage aus dem Vorjahr
« Antwort #5 am: 12.05.2025 15:47 »
Ich muss ja keine Rücksicht darauf nehmen, dass meine Vorgesetzte vorzieht, dass ich einen Großteil des Urlaubs verschiebe, da sie knapp an Mitarbeitern sind..

Auch wenn ich da gewisse Ironie herauslese - inhaltlich ist das absolut zutreffend.