Führt Beförderung in A14 zur Rückstufung bei den Erfahrungsstufen?

Begonnen von Tomcat7, 11.05.2025 14:00

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Tomcat7

Hallo zusammen,

angenommen man befindet sich in BW in A13 in Stufe 4 und bekommt in absehbarer Zeit eine A14er-Funktionsstelle. Fängt mann dann wieder in A14 auf Stufe 3 (= niedrigste Stufe) an oder ist man dann direkt auch in A14 auf der Stufe, in der man in A13 aufgehört hat (hier: Stufe 4) und hat in dieser Stufe dann bereits wieder einen Teil der Wartezeit erfüllt? Oder beginnt die Wartezeit von drei Jahren für den nächsten Stufenaufstieg wieder bei Null? Ich frage nach, weil das erstere Szenario (A14, Stufe 3) dazu führen würde, dass man wieder erstmal weniger verdient als in A13, Stufe 4. Es schließt sich u. U. die Frage an, ob man als Beamter eine Beförderung selbst/von sich aus herauszögern kann und sollte, oder nicht.

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Einschätzungen und Erfahrungswerte.

Grüße
Tomcat7

Tagelöhner

Nein, du bist ja nicht im TV-L unterwegs. Wenn das so wäre wie du befürchtest, wäre das auch regelmäßiger Thema unter Beamten. Und Beförderungen ablehnen/hinauszögern wäre für Beamte, deren bekanntlich liebstes Kind die Beförderung ist, ja absolut undenkbar. Hier heißt es zugreifen, wenn das Essen auf den Tisch kommt.

Ansonsten kommt der Dienstherr noch auf komische Ideen und lässt die Beförderung dem nächsten in der Warteliste zukommen und dann ist die Chance mal wieder einige Jahre oder dauerhaft weg.
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

NWB

Neid ist die höchste Form der Anerkennung.

Ansonsten inhaltlich korrekt. Erfahrungsstufen im Beamtenbereich bleiben bei Beförderungen unberührt

Tomcat7

Danke euch sehr für die schnellen und kompetenten Antworten. Zusammengefasst heißt das für mich: Wenn ich jetzt in A13, Stufe 4 bin und im Mai 2026 planmäßig in A13, Stufe 5 aufsteigen würde, wäre das auch in A14 der Fall. Also wenn ich z. B. jetzt recht zügig im Juli 2025 auf A14 befördert werden würde, würde ich im Mai 2026 in A14 Stufe 5 ankommen, korrekt?

Gewerbler

Die Erfahrungszeit (bzw. deren Beginn) wird irgendwann zu Dienstbeginn festgelegt (den Bescheid hast du vermutlich vom LBV bekommen). Danach läuft die Zeit einfach weiter, egal wann du wie befördert wirst. Also ja, wenn du bei Stufe 4 + 1,3 Jahre befördert wirst, bist du danach in der neuen Besoldungsstufe, Stufe 4 + 1,3 Jahre...

Unterbrechungen gibts natürlich auch, Elternzeit, Beurlaubung oder sowas (wobei ich gerade nicht ganz sicher bin, was unterbricht und was nicht).

NWB

Zitat von: Tomcat7 am 11.05.2025 14:44
Danke euch sehr für die schnellen und kompetenten Antworten. Zusammengefasst heißt das für mich: Wenn ich jetzt in A13, Stufe 4 bin und im Mai 2026 planmäßig in A13, Stufe 5 aufsteigen würde, wäre das auch in A14 der Fall. Also wenn ich z. B. jetzt recht zügig im Juli 2025 auf A14 befördert werden würde, würde ich im Mai 2026 in A14 Stufe 5 ankommen, korrekt?

Ja

Tomcat7

Vielen Dank für eure Antworten!

Letzte Frage: Gibt es in so einer Funktionsstelle in A14 eigentlich immer (oder nur manchmal) eine neue Probezeit? Die in A13 habe ich längst hinter mir, aber bestimmt kommt es aufgrund der neuen Funktion erneut zu einer Probezeit, oder? Ich gehe eigentlich fast ganz sicher davon aus, mich würden aber auch hier gesichertes Wissen und Erfahrungswerte interessieren.

NWB

Keine Probezeit. Eine Beförderung gilt mit Aushändigung der Urkunde als vollzogen und kann nur als Ergebnis eines Disziplinarverfahrens (Degradierung) geändert werden

Gewerbler

Zitat von: NWB am 12.05.2025 06:39
Keine Probezeit. Eine Beförderung gilt mit Aushändigung der Urkunde als vollzogen und kann nur als Ergebnis eines Disziplinarverfahrens (Degradierung) geändert werden

Oder natürlich einvernehmlich, z.B. wenn man sich auf einen niedriger besoldeten Dienstposten bewirbt und die Urkunde annimmt. Oder?

Führung auf Probe kenne ich erst bei Ämtern ab A16. Dann ist man gleichzeitig BaL und BaP, letzteres aber nur für 2 Jahre in Bezug auf die Aufgaben. Bei Nichtbewährung fällt man dann halt auf das vorherige Amt zurück.
Die darunter fallenden Ämter sind im Anhang zum LBG genannt: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BGBW2010V46Anhang
Alles "echte" Führungspositionen, vom Schulleiter bis Landespolizeidirektor, Referatsleiter in den Ministerien etc...

Goldene Vier

Zitat von: Tomcat7 am 11.05.2025 23:05
Vielen Dank für eure Antworten!

Letzte Frage: Gibt es in so einer Funktionsstelle in A14 eigentlich immer (oder nur manchmal) eine neue Probezeit? Die in A13 habe ich längst hinter mir, aber bestimmt kommt es aufgrund der neuen Funktion erneut zu einer Probezeit, oder? Ich gehe eigentlich fast ganz sicher davon aus, mich würden aber auch hier gesichertes Wissen und Erfahrungswerte interessieren.

Mit der Einweisung in die Stelle nach A14 müsste entsprechend §34 LBG eine 3 Montage Erprobungszeit beginnen. Erst im Anschluss wäre dann die Beförderung möglich

Tomcat7

Danke für die Antworten! Ist mit "3 Montagen" = "3-monatige" gemeint? Ich kenne bei Beförderung von A13 auf A15 (Lehrer direkt zwei Stufen höher auf Schulleiter-Posten) auch Probezeiten von 3 Jahren.

Goldene Vier

Zitat von: Tomcat7 am 12.05.2025 20:04
Danke für die Antworten! Ist mit "3 Montagen" = "3-monatige" gemeint? Ich kenne bei Beförderung von A13 auf A15 (Lehrer direkt zwei Stufen höher auf Schulleiter-Posten) auch Probezeiten von 3 Jahren.

Si