Autor Thema: Kündigung TV-L  (Read 1712 times)

marwle

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Kündigung TV-L
« am: 12.05.2025 10:57 »
Hallo,
ich arbeite seit dem 30.12.2024 beim Land. Habe eine Probezeit von sechs Monaten angestellt, in einem unbefristeten Vertrag.
 Leider gefällt mir die Arbeit nicht. Ich habe bereits schon eine neue Beschäftigung sicher. Diese beginnt aber schon am 28.07.2025 (ist nicht im öffentlichen Dienst).
Nun stellt sich mir die Frage. wann ich am besten kündige und ob man bis zum 28.07.25 auch in TV-L kündigen kann, oder ob ich Arbeitslosengeld beantragen muss.
Kann mir ein Personaler da vielleicht eine Auskunft geben wie ihr das macht?

MfG
« Last Edit: 12.05.2025 11:04 von marwle »

Rowhin

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Antw:Kündigung TV-L
« Antwort #1 am: 12.05.2025 11:55 »
Zu den üblichen Kündigungsfristen im TV-L siehe hier:

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html

Es gibt aber immer die Möglichkeit des Auflösungsvertrages. Sofern du dir mit dem AG einig bist, könnt ihr da jedes beliebige Datum vereinbaren.