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Höhergruppierung nach Bewertungsirrtum - Rücksetzung der Stufenlaufzeit?
Rachel:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 14.05.2025 17:42 ---Mach dir keinen Kopf. Da es keinen Antrag auf Höhergruppierung gibt und da immer die die Tarifautomatik greift, ist es egal, wie das Kind benannt ist. Dem AG ist aufgefallen, dass er sich in der Eingruppierung geirrt hat, wie er darauf gestoßen wurde, ist zweitrangig.
Wann hast denn die Nachzahlung bekommen, wann die Rückforderung? Ggf. könntest du für dich durchrechnen, was dir günstiger kommt. Mutmaßlich wird es die Korrektur von Anbeginn sein.
--- End quote ---
Wie meinst du das, es hätte keinen Antrag auf Höhergruppierung gegeben? Ich habe schriftlich die Höhergruppierung beantragt und auch als Betreff drüber geschrieben "Antrag auf Höhergruppierung", weil mir das der Personalrat so gesagt hatte. Als ich der Personalabteilung darlegte, dass es sich doch um einen Bewertungsirrtum handele, wurde schon versucht, mir einen Strick daraus zu drehen, da ich ja selbst das Wort "Höhergruppierung" benutzt habe..... Ich wusste es zu dem Zeitpunkt leider nicht besser :-[
Auf die nächsten 1,5 Jahre gerechnet (das ist die Zeit, die ich jetzt noch wieder in Stufe 3 hängen würde) hätte ich mehr davon, wenn ich die Rückzahlung flöten gehen lassen würde und dafür langfristig gleich in Stufe 4 wäre.
Rachel:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.05.2025 19:12 ---Ich behaupte mal, dass für deine Tätigkeiten durchaus die Fallgruppe 2 der EG5 gilt und somit es keine Ausbildungsvoraussetzung gab und du nicht um eine EG niedriger eingruppiert wirst.
--- End quote ---
Ich weiß leider überhaupt nicht, was du mit Fallgruppe 2 meinst. Kannst du mir das genauer erklären? Mir wurde damals nur gesagt, dass in der Ausschreibung stand, dass sie eine Verwaltungsfachangestellte suchen, und da ich keine bin, werde ich runtergestuft.
NWB:
--- Zitat von: Rachel am 17.05.2025 12:46 ---
--- Zitat von: Kryne am 14.05.2025 13:04 ---Ich würde erstmal ganz banal auf dem "kurzen Dienstweg" darauf hinweisen, dass es keine "Höhergruppierung" gab, sondern nur ein Fehler aufgefallen ist und die Stufenlaufzeit daher auch nicht zurückgesetzt wurde.
Du bekommst einfach nur das "richtige" Geld jetzt.
--- End quote ---
Das habe ich bereits versucht und die Personalabteilung direkt drauf angesprochen, als ich das Schreiben bekommen habe. Aber es wurde darauf beharrt, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird. Dass es sich um einen Bewertungsirrtum handelt und meine Tätigkeiten zu jeder Zeit die selben waren, sei dafür unerheblich, wurde mir gesagt. Weil ich vermute, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, bin ich hier. 8)
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Du vermutest richtig.
Immer wieder erschreckend, wie wenig Wissen an den entscheidenden Stellen da vorhanden ist
MoinMoin:
--- Zitat von: Rachel am 17.05.2025 12:46 ---
--- Zitat von: Kryne am 14.05.2025 13:04 ---Ich würde erstmal ganz banal auf dem "kurzen Dienstweg" darauf hinweisen, dass es keine "Höhergruppierung" gab, sondern nur ein Fehler aufgefallen ist und die Stufenlaufzeit daher auch nicht zurückgesetzt wurde.
Du bekommst einfach nur das "richtige" Geld jetzt.
--- End quote ---
Das habe ich bereits versucht und die Personalabteilung direkt drauf angesprochen, als ich das Schreiben bekommen habe. Aber es wurde darauf beharrt, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird. Dass es sich um einen Bewertungsirrtum handelt und meine Tätigkeiten zu jeder Zeit die selben waren, sei dafür unerheblich, wurde mir gesagt. Weil ich vermute, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, bin ich hier. 8)
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Die Personalabteilung irrt, da es sich nicht um eine Höhergruppierung gehandelt hat, sondern um eine korrektur eines Eingruppierungsirrtums.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rachel am 17.05.2025 12:50 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 14.05.2025 17:42 ---Mach dir keinen Kopf. Da es keinen Antrag auf Höhergruppierung gibt und da immer die die Tarifautomatik greift, ist es egal, wie das Kind benannt ist. Dem AG ist aufgefallen, dass er sich in der Eingruppierung geirrt hat, wie er darauf gestoßen wurde, ist zweitrangig.
Wann hast denn die Nachzahlung bekommen, wann die Rückforderung? Ggf. könntest du für dich durchrechnen, was dir günstiger kommt. Mutmaßlich wird es die Korrektur von Anbeginn sein.
--- End quote ---
Wie meinst du das, es hätte keinen Antrag auf Höhergruppierung gegeben? Ich habe schriftlich die Höhergruppierung beantragt und auch als Betreff drüber geschrieben "Antrag auf Höhergruppierung", weil mir das der Personalrat so gesagt hatte. Als ich der Personalabteilung darlegte, dass es sich doch um einen Bewertungsirrtum handele, wurde schon versucht, mir einen Strick daraus zu drehen, da ich ja selbst das Wort "Höhergruppierung" benutzt habe..... Ich wusste es zu dem Zeitpunkt leider nicht besser :-[
Auf die nächsten 1,5 Jahre gerechnet (das ist die Zeit, die ich jetzt noch wieder in Stufe 3 hängen würde) hätte ich mehr davon, wenn ich die Rückzahlung flöten gehen lassen würde und dafür langfristig gleich in Stufe 4 wäre.
--- End quote ---
Es gibt keinen formal gesehen keinen Antrag auf Höhergruppierung. Da man stets aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist.
Das was man dummerweise Antrag nennt, ist die Aufforderung die Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu überprüfen.
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