Autor Thema: Höhergruppierung nach Bewertungsirrtum - Rücksetzung der Stufenlaufzeit?  (Read 3433 times)

MoinMoin

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Ich behaupte mal, dass für deine Tätigkeiten durchaus die Fallgruppe 2 der EG5 gilt und somit es keine Ausbildungsvoraussetzung gab und du nicht um eine EG niedriger eingruppiert wirst.

Ich weiß leider überhaupt nicht, was du mit Fallgruppe 2 meinst. Kannst du mir das genauer erklären? Mir wurde damals nur gesagt, dass in der Ausschreibung stand, dass sie eine Verwaltungsfachangestellte suchen, und da ich keine bin, werde ich runtergestuft.
In der Entgeltordnung gibt es zwei Wege, über die eine Tätigkeit in der EG5 und die darauf aufbauenden EGs eingruppiert wird.
Einmal via Ausbildung und entsprechende Tätigkeiten und einmal ohne Ausbildung. Das sind die beiden Fallgruppen, schau halt mal in der Entgeltordnung rein.
in 99% der Fälle erfüllen die Tätigkeiten beide Fallgruppen, so dass man eben keine Ausbildungsvoraussetzung für die Tätigkeiten braucht. Und es somit nicht gerechtfertigt ist, dich eine EG runter zu gruppieren.
Leider ist das vielen Personaler, insbesondere wenn sie Beamte sind, nicht bewusst.

Rachel

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Ich habe jetzt einiges in der Entgeltordnung gelesen und konnte im Allgemeinen Teil/Allgemeine Tätigkeiten (habe eine normale Verwaltungsfachangestelltenstelle in der Kommunalverwaltung) weder für die EG 5 noch für die EG 6 verschiedene Fallgruppen finden, sondern nur für die EG 4. Aber vielleicht verstehe ich es auch nicht richtig, ich muss in der Entgeltverordnung jeden Satz 3 mal lesen, um ihn dann - mit Glück - vielleicht zu verstehen...

Legen wir mal zugrunde, die Rückgruppierung ist in Ordnung. Dann weiß ich aber trotzdem nicht, wie ich die Sache mit der Tarifautomatik korrekt in mein Schreiben an meinen AG aufnehmen soll. War ich nach dem Grundsatz der Tarifautomatik nun von Beginn an in EG 6 eingruppiert oder in EG 5 (wegen der Rückgruppierung)? Ich verstehe einfach nicht, welcher Vorgang was genau regelt. Aktuell habe ich in meinem Schreiben stehen:

Es stellte sich heraus, dass es sich gemäß der auszuführenden Tätigkeiten bei meiner Stelle um eine Entgeltgruppe-6-Stelle handelt. Durch den Grundsatz der Tarifautomatik war ich somit seit Beginn meines Arbeitsverhältnisses in der Entgeltgruppe 5 eingruppiert (Rückgruppierung um eine Entgeltgruppe wegen fehlender Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten), bin von Ihnen aber nach einer falschen Entgeltgruppe bezahlt worden.

Ist das richtig so? Oder besagt ich die Tarifautomatik, dass ich von Anfang an in EG 6 eingruppiert war, und für die Rückgruppierung hat etwas anderes gesorgt/da ist was anderes zugrunde zu legen?

Sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber ohne jegliche Vorbildung ist es wirklich schwer zu verstehen :(

MoinMoin

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Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TVoeD_V_AEV_16-18_Lesefassung_Stand_01_10_2024.pdf

Rachel

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Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TVoeD_V_AEV_16-18_Lesefassung_Stand_01_10_2024.pdf

Danke, jetzt habe ich auch die richtige Auflistung in der Datei gefunden. Mir war nicht bewusst, dass es für Büroarbeiten nochmal einen Extrabereich gibt. Das heißt, die EG 5 setzt ENTWEDER die Ausbildung ODER die Anwendung gründlicher Fachkenntnisse voraus? Ich weiß gar nicht, ob meine Stelle gründliche Fachkenntnisse vorausgesrtzt, es geht hier ja um Rechtsvorschriften oder z.B. auch Verwaltungsvorschriften, wobei ich bei letzterem schon wieder nicht weiß, was genau damit eigentlich gemeint ist. Ich arbeite im Vorzimmer des Bürgermeisters und bin verantwortlich für
  • Postein- und -ausgang (Post, E-Mail, Fax, EGVP),
  • Erstellen und Versenden von Sitzungseinladungen und -protokollen mit Session inkl. Fristenüberwachung bzgl. Einladungen,
  • Sitzungstermine einpflegen, Sitzungskalender führen
  • monatliches Erstellen der Jubilarspost,
  • Telefondienst,
  • Schriftsätze und Serienbriefe erstellen,
  • 1x jährlich Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge,
  • zu kleineren Teilen Termine koordinieren und Veranstaltungen organisieren (hier macht den größeren Teil meine Kollegin),
  • Belegungskalender für den Besprechungsraum führen,
  • Belegungskalender für den Vereinsbus führen,
  • Gäste bewirten,
  • usw.
Sind da gründliche Fachkenntnisse dabei? Da ich runtergruppiert wurde, ist ja der naheliegende Gedanken, dass bei mir weder das eine noch das andere zutraf. Also keine Ausbildung und auch keine gründlichen Fachkenntnisse erforderlich. Da ich aber z.B. den Datenschutz beachten und bei den Einladungen gesetzte Fristen einhalten muss, was ja beides Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften sein dürften, könnte "gründliche Fachkenntnisse" gegeben sein.

Wenn wir mal davon ausgehen, gründliche Fachkenntnisse liegt vor, bedeutet das, dass ich eine Beschäftigte der Fallgruppe 2 wäre und gar nicht runtergruppiert hätte werden dürfen?

Aktuell geht es ja jetzt um EG 6. Also es hat sich herausgestellt, dass meine Stelle eine EG-6er-Stelle ist. Zu EG 6 steht in der Entgeltverordnung

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie 
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.


Das heißt doch, dass für beide Fallgruppen, egal ob mit oder ohne Ausbildung, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sein müssen (für Fallgruppe 2 gibt ja die EG 5 schon gründliche Kenntnisse vor). Wäre es unter diesen Umständen egal, ob ich eine Ausbildung habe oder nicht? Das herausragende Merkmal der EG 6 scheint ja die Notwendigkeit vielseitiger Fachkenntnisse zu sein, deshalb gehe ich davon aus, dass hier der Bewertungsirrtum stattfand, der jetzt korrigiert wird (also dass eben doch vielseitige Kenntnisse erforderlich sind... Sonst wärs ja keine 6er). Und als Beschäftigte der Fallgruppe 2 kommt's bei mir nur auf die Notwendigkeit gründlicher und vielseitigier Fachkenntnisse an. Verstehe ich das richtig?

Die Runtergruppierung um eine EG wurde mir immer nur erklärt mit: "Wir haben in der Stellenanzeige eine Verwaltungsfachangestellte gesucht, du hast diese Ausbildung nicht, darum wirst du runtergruppiert".

Um ehrlich zu sein, ist mir auch nie gesagrt worden, warum meine Stelle eigentlich keine 5er sondern eine 6er ist. Es hieß nur, dass sich das bei der Bemessung ergeben hätte...
« Last Edit: 21.05.2025 23:13 von Rachel »

MoinMoin

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Senn sie eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte als Voraussetzung gefordert hätten, dann hätten sie deine Bewerbung nicht berücksichtigen dürfen.
So haben sie es aber nur als wünschenswert betitelt.
Aber Tarifrecht geht nicht nach wünsch dir was oder Nasenfaktor, sondern nach der Tätigkeit.
Und wenn diese Tätigkeiten als EG 6 gesehen werden, dann sehe ich sehr geringe Chance, dass dazu eine Ausbildung zwingend erforderlich ist und die Fg 2 nicht erfüllt ist.

btw bei deiner  Tätigkeit sehe ich aber in der Tat nicht, dass es EG 6 ist, egal ob jemand eine Ausbildung hat oder nicht.

Rachel

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Senn sie eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte als Voraussetzung gefordert hätten, dann hätten sie deine Bewerbung nicht berücksichtigen dürfen.
So haben sie es aber nur als wünschenswert betitelt.
Aber Tarifrecht geht nicht nach wünsch dir was oder Nasenfaktor, sondern nach der Tätigkeit.
Und wenn diese Tätigkeiten als EG 6 gesehen werden, dann sehe ich sehr geringe Chance, dass dazu eine Ausbildung zwingend erforderlich ist und die Fg 2 nicht erfüllt ist.

btw bei deiner  Tätigkeit sehe ich aber in der Tat nicht, dass es EG 6 ist, egal ob jemand eine Ausbildung hat oder nicht.

Ich bin jetzt mittlerweile völlig verunsichert. Soll ich also am besten gar nichts machen, weil ich Gefahr laufe, dass der KAV sonst bei der Überprüfung meines Vorgangs möglicherweise feststellt, dass meine Stelle doch keine 6er Stelle ist?

MoinMoin

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Bei der Entscheidung kann dir keine(r) helfen.
Du musst für dich darüber eine Rechtsmeinung bilden, wie du eingruppiert bist (ob durch Selbststudium, Handauflegen oder Profis, die dafür bezahlt werden, ist egal)
und dann kannst du dieses Geld einfordern und schauen was das Gericht feststellt.

Du kannst natürlich zart die Personaler fragen, warum denn für deine Tätigkeiten die EG5 FG2 nicht zur Anwendung kommen kann!