Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TVoeD_V_AEV_16-18_Lesefassung_Stand_01_10_2024.pdf
Danke, jetzt habe ich auch die richtige Auflistung in der Datei gefunden. Mir war nicht bewusst, dass es für Büroarbeiten nochmal einen Extrabereich gibt. Das heißt, die EG 5 setzt ENTWEDER die Ausbildung ODER die Anwendung gründlicher Fachkenntnisse voraus? Ich weiß gar nicht, ob meine Stelle gründliche Fachkenntnisse vorausgesrtzt, es geht hier ja um Rechtsvorschriften oder z.B. auch Verwaltungsvorschriften, wobei ich bei letzterem schon wieder nicht weiß, was genau damit eigentlich gemeint ist. Ich arbeite im Vorzimmer des Bürgermeisters und bin verantwortlich für
- Postein- und -ausgang (Post, E-Mail, Fax, EGVP),
- Erstellen und Versenden von Sitzungseinladungen und -protokollen mit Session inkl. Fristenüberwachung bzgl. Einladungen,
- Sitzungstermine einpflegen, Sitzungskalender führen
- monatliches Erstellen der Jubilarspost,
- Telefondienst,
- Schriftsätze und Serienbriefe erstellen,
- 1x jährlich Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge,
- zu kleineren Teilen Termine koordinieren und Veranstaltungen organisieren (hier macht den größeren Teil meine Kollegin),
- Belegungskalender für den Besprechungsraum führen,
- Belegungskalender für den Vereinsbus führen,
- Gäste bewirten,
- usw.
Sind da gründliche Fachkenntnisse dabei? Da ich runtergruppiert wurde, ist ja der naheliegende Gedanken, dass bei mir weder das eine noch das andere zutraf. Also keine Ausbildung und auch keine gründlichen Fachkenntnisse erforderlich. Da ich aber z.B. den Datenschutz beachten und bei den Einladungen gesetzte Fristen einhalten muss, was ja beides Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften sein dürften, könnte "gründliche Fachkenntnisse" gegeben sein.
Wenn wir mal davon ausgehen, gründliche Fachkenntnisse liegt vor, bedeutet das, dass ich eine Beschäftigte der Fallgruppe 2 wäre und gar nicht runtergruppiert hätte werden dürfen?
Aktuell geht es ja jetzt um EG 6. Also es hat sich herausgestellt, dass meine Stelle eine EG-6er-Stelle ist. Zu EG 6 steht in der Entgeltverordnung
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Das heißt doch, dass für beide Fallgruppen, egal ob mit oder ohne Ausbildung, gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sein müssen (für Fallgruppe 2 gibt ja die EG 5 schon gründliche Kenntnisse vor). Wäre es unter diesen Umständen egal, ob ich eine Ausbildung habe oder nicht? Das herausragende Merkmal der EG 6 scheint ja die Notwendigkeit vielseitiger Fachkenntnisse zu sein, deshalb gehe ich davon aus, dass hier der Bewertungsirrtum stattfand, der jetzt korrigiert wird (also dass eben doch vielseitige Kenntnisse erforderlich sind... Sonst wärs ja keine 6er). Und als Beschäftigte der Fallgruppe 2 kommt's bei mir nur auf die Notwendigkeit gründlicher und vielseitigier Fachkenntnisse an. Verstehe ich das richtig?
Die Runtergruppierung um eine EG wurde mir immer nur erklärt mit: "Wir haben in der Stellenanzeige eine Verwaltungsfachangestellte gesucht, du hast diese Ausbildung nicht, darum wirst du runtergruppiert".
Um ehrlich zu sein, ist mir auch nie gesagrt worden, warum meine Stelle eigentlich keine 5er sondern eine 6er ist. Es hieß nur, dass sich das bei der Bemessung ergeben hätte...