Autor Thema: Prüfung Anzeigepflichtverletzung  (Read 983 times)

Themaster42699

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Prüfung Anzeigepflichtverletzung
« am: 14.05.2025 08:41 »
Guten Morgen,
ich habe  eine Frage, nicht weil ich eine begangen habe sondern weil ich Nachforschungen gerne vermeiden möchte, denn wie ich lese wird ja bei gewissen neu Diagnosen gerne mal nach der Nadel im Heuhaufen gesucht.

Folgende Situation:
Beamter versichert bei Debeka.
Seit 01.07.2022

Ich möchte gerne zum Gesundheitscheck. Wenn ich nach dem 01.07.25 gehe und es werden Diagnosen gestellt und die Debeka würde nachforschen, müsste sie sich wegen Ablauf von drei Jahren auf arglistige Täuschung berufen.

Was aber wenn ich z.B. jetzt hin gehe. Dann wäre ich ja noch innerhalb der drei Jahre. Jetzt reiche ich die Rechnung aber erst z.B. in einem Jahr ein. Wie verhält es sich dann?

Sprich: die Debeka hat ja generell in den ersten drei Jahren die Möglichkeit bei Falschangaben den Vertrag zu kündigen etc., danach nur noch bei arglistiger Täuschung. In welchen Zeitraum würde dann die Rechnung fallen wenn Behandlungszeitpunkt vor Ablauf der drei Jahre und Rechnungseinreichubg deutlich später.

Sollte ich lieber die paar Wochen noch warten?

Wie gesagt habe nichts verschwiegen aber nicht das aus einer Maus ein Elefant gemacht wird falls beim Check up etwas gefunden und dann nachgeforscht wird.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,864
Antw:Prüfung Anzeigepflichtverletzung
« Antwort #1 am: 14.05.2025 23:05 »
Es zählt das Untersuchungsdatum.

Und wie kann man in dem Zusammenhang eine Maus zum Elefanten machen? Schlechte Blutwerte sind schlechte Blutwerte und gehören diagnostiziert und die Diagnose angegeben

SpeedyG

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 71
Antw:Prüfung Anzeigepflichtverletzung
« Antwort #2 am: 18.05.2025 20:09 »
Wenn es jetzt eine neue Diagnose gibt, warum solltest du die Anzeigepflicht verletzt haben?

Saxum

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 460
Antw:Prüfung Anzeigepflichtverletzung
« Antwort #3 am: 26.05.2025 19:48 »
Ist es tatsächlich eine neue Diagnose hat das nichts mit der Anzeigepflichtverletzung zu tun. Aber wenn man, waraum auch immer, auf Nummer sicher gehen will, kann man die paar Wochen meinetwegen noch gut abwarten.