Den massiven Schiefstand würde es insbesondere da geben, wo im behördlichen Alltag keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten vorgenommen wird. Es machen de facto beide Gruppen die gleichen Tätigkeiten, während sich die eine Gruppe an den Privilegien erfreuen darf.
Im Kern also mal wieder alles was keine klassischen staatlichen hoheitlichen Aufgaben sind, sondern wo Beamtenverhältnisse als reines Anreizsystem, zur Personalbindung, als erhoffter Loyalitäts- und Pflichtbewusstseinsbooster, zur Einsparung von kurz-/mittelfristigen Personalkosten usw. eingegangen wurden, aber nicht weil es die Aufgabe erforderlich macht.
Der massive Schiefstand hat sich durch die Ablösung des BAT durch den TVöD und TVL und andere Tarifverträge des öffentlichen Diensts ergeben, als die Familien- und Ortszuschläge für Angestellte abgeschafft wurden.
Nicht vergessen, dass die bAV bei Angestellten mal Pensionsähnlich gestaltet war. Statt Rentenpunkte hat man wie bei Beamten Prozente von der letzten Entgeltgruppe gesammelt. Seit der Umstellung auf Rentenpunkte ist die Altersversorgung für Tarifbeschäftigte deutlich schlechter geworden. Vorher konnte man als lebenslang Tarifbeschäftigter ganz gut mithalten mit Beamten.
Das war doch aber von der Sache her richtig - Angestellte sind dann auch wie Angestellte behandelt worden. Es gibt weiterhin ganz gute Altersvorsorge, der Job ist immernoch deutlich sicherer als in der FW und in den meisten Bereichen ist das Gehalt auch Aufgabengerecht.
Die Krux ist doch die Ungleichbehandlung von Familien: Die Zeiten, in denen Einverdienerhaushalte Standard waren und auch gewollt, sind Gott sei dank lange vorbei. Für Familien gibt es Leistungen, die für alle Gelten: Elterngeld, Kitas (oft kostenfrei), Kinderfreibetrag/Kindergeld. Wir können doch nicht ernsthaft (in meinen Augen zu Recht) über die Abschaffung von Ehegattensplitting und Familienversicherung sprechen und im gleichen Atemzug Herdprämien an die Beamten zahlen. Dazu ist das noch nichtmal eine Herdprämie - wenn der Partner arbeitet gibts die Boni trotzdem.
Der Vergleich mit einem Bürgergeldhaushalt hinkt auch massiv - zum einen geht er von einem Einverdienerhaushalt aus und zum anderen blendet er völlig aus, welche Pflichten Bürgergeldempfänger haben (sollten).
Deshalb nochmal ziemlich klar: Die Punkte, die da diskutiert werden haben mit dem Tarifabschluss nichts zu tun und dürfen natürlich in den Verhandlungen kein Thema sein.