Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
LehrerBW:
--- Zitat von: Stefan35347 am 28.08.2025 09:42 ---Was denkt ihr nun, wie die in gar nicht so langer Zeit anstehende Runde für die Länder ausfällt? Wird es bei den Beamten ebenfalls eine Lösung für die Umsetzung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung geben (wie im Bund angedeutet?)
--- End quote ---
Ich denke, dass das Ergebnis ähnlich, wenn nicht sogar gleich, wie bei den Verhandlungen bei Bund und Kommunen aussehen wird.
Ob es zeitnah zu einer amtsangemessenen Alimentation der Landesbeamten kommt, die dann auch auf die Tarifbeschäftigten ausstrahlt, halte ich ohne ein Urteil aus Karlsruhe, mehr als unwahrscheinlich.
Denn in den Augen der Landesbesoldungsgesetzgeber bezahlen die, mit allerlei faulen Tricks und Windungen, ja amtsangemessen. Wird ne neverending Story.
Ich hoffe mal auf nen guten Abschluss bei den jetzigen Verhandlungen mit ordentlichen Prozenten.
Warnstreik:
--- Zitat von: Stefan35347 am 28.08.2025 09:42 ---Was denkt ihr nun, wie die in gar nicht so langer Zeit anstehende Runde für die Länder ausfällt? Wird es bei den Beamten ebenfalls eine Lösung für die Umsetzung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung geben (wie im Bund angedeutet?)
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Es wird keinerlei Auswirkungen auf die Bamtenalimentierungen in Punkto amtsangemessener Alimentation geben. Würde man diese hundert Jahre alten und völlig überholten Prinzipien wirklich dem Sinn nach umsetzen, würde es einen massiven Schiefstand im Verhältnis zu den Angestellten geben. Davon abgesehen ist, kann und darf das einfach kein Thema bei Tariefverhandlungen sein.
Tagelöhner:
Den massiven Schiefstand würde es insbesondere da geben, wo im behördlichen Alltag keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten vorgenommen wird. Es machen de facto beide Gruppen die gleichen Tätigkeiten, während sich die eine Gruppe an den Privilegien erfreuen darf.
Im Kern also mal wieder alles was keine klassischen staatlichen hoheitlichen Aufgaben sind, sondern wo Beamtenverhältnisse als reines Anreizsystem, zur Personalbindung, als erhoffter Loyalitäts- und Pflichtbewusstseinsbooster, zur Einsparung von kurz-/mittelfristigen Personalkosten usw. eingegangen wurden, aber nicht weil es die Aufgabe erforderlich macht.
Meierheim:
--- Zitat von: Tagelöhner am 30.08.2025 09:42 ---Den massiven Schiefstand würde es insbesondere da geben, wo im behördlichen Alltag keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten vorgenommen wird. Es machen de facto beide Gruppen die gleichen Tätigkeiten, während sich die eine Gruppe an den Privilegien erfreuen darf.
Im Kern also mal wieder alles was keine klassischen staatlichen hoheitlichen Aufgaben sind, sondern wo Beamtenverhältnisse als reines Anreizsystem, zur Personalbindung, als erhoffter Loyalitäts- und Pflichtbewusstseinsbooster, zur Einsparung von kurz-/mittelfristigen Personalkosten usw. eingegangen wurden, aber nicht weil es die Aufgabe erforderlich macht.
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Der massive Schiefstand hat sich durch die Ablösung des BAT durch den TVöD und TVL und andere Tarifverträge des öffentlichen Diensts ergeben, als die Familien- und Ortszuschläge für Angestellte abgeschafft wurden.
Tagelöhner:
Kann man so sehen. Ich rede aber nicht davon, dass Angestellte durch den Wegfall vom BAT deutlich schlechter gestellt wurden. Warum soll ein Angestellter beamtenähnliche benefits haben, wenn er nur in einem "Arbeitsverhältnis" vergleichbar zur Privatwirtschaft ist.
Beamte sollen ja ruhig besser gestellt sein, wenn die mit dem besonderen Dienstverhältnis verbundenen Pflichten usw. auch in der Praxis eine Rolle spielen und abgerufen werden. Nicht aber wenn Beamter Tätigkeit A (die bei genauerem Hinschauen nicht hoheitlich ist, bzw. nicht sein muss) erledigt und ein Angestellter die gleiche Tätigkeit A im Büro daneben.
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