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Tarifrunde 2025 - kein Geld in den Ländern
sebbo83:
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2025 11:41 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 02.06.2025 11:36 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 02.06.2025 08:07 ---Ich bin weiterhin der Meinung, wenn es nicht richtig scheppert, sehen die AG keinen Grund zur Veränderung. Darum sollten es zB die MA tunlichst unterlassen, Projekte die wegen Personalmangels drohen zu implodieren, durch Massen an Überzeiten oder umgehen von Vorschriften (Vergaberecht oder gern auch Zuständigkeiten/Wege der Beauftragung) am Laufen zu halten.
Ich rede nicht davon etwas absichtlich gegen die Wand zu fahren, aber wenn es mit der vorhandenen Personaldecke nicht zu stemmen ist, dann ist es eben so. Problemmeldung nach oben weitergeben, Priorisierung anfordern und wichtig: sich selbst nicht den Schuh anziehen.
--- End quote ---
Checkt mal in euren Bundesländern, wieviel Brückenbau-Ingenieure es noch gibt und wie viele es eigentlich bedarf. Laut meiner Erfahrungen, sind es bereits einige unbesetzte Stellen - und wie marode unsere Brücken sind, wissen wir ja. Da kann der Bund noch so viele Milliarden für die Infrastruktur bereitstellen, wenn das Personal fehlt, wird keine Brücke, keine Straße, etc. saniert. Ich habe erst aus aktuellen Gesprächen erfahren, dass in vielen Bundesländern die Personaldecke in den Landesstraßenbauämtern so dünn ist, dass nur noch Notsicherungen möglich sein. An ein ganzes Planungsverfahren, inkl. Neubau von Brücken oder Umgehungsstraßen ist nicht mehr zu denken.
--- End quote ---
Dies sind ja auch keine Leistungen, die originär beim Staat liegen müssen. Man kann sie also auch durch Dritte erledigen lassen.
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Das kann so nicht funktionieren. Für Bundes- und Landesstraßen ist das Land für Planung, Bau, Erhaltung und Unterhaltung verantwortlich. Um wenigstens zu prüfen, ob eine Brücke marode ist, braucht es (Brückenbau-)Bauingenieure. Selbst wenn man die Leistung vergibt, muss es immer noch jemanden im Amt geben, der die Prüfung und das Ergebnis auf ihre Richtigkeit prüfen/verstehen kann.
Also die Landes-Straßenbauverwaltungen stehen für die Sicherheit der Ingenieurbauwerke ein. Um diese zu gewährleisten werden in regelmäßigen Abständen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ durchgeführt. Diese Prüfungen werden durch fachkundiges ingenieurtechnisches Personal aus dem Amt durchgeführt. Wenn kaum noch einer da ist, machen es Fremdfirmen? Wie schon gefragt, wer prüft dann deren Richtigkeit?
So, und wie prekär das ganze ist:
https://bau-verkehr.thueringen.de/karriere/stellenausschreibungen
Die Stelle Bauingenieur/-in / Architekt/-in (m/w/d) Bundesbau bekommt im Land eine E11 und bei der Autobahn GmbH des Bundes für die gleiche Arbeit eine E12:
https://www.autobahn.de/karriere/job/11112-architekt-ingenieur-w-m-d-hochbau
troubleshooting:
--- Zitat von: sebbo83 am 03.06.2025 08:18 ---...Wenn kaum noch einer da ist, machen es Fremdfirmen? Wie schon gefragt, wer prüft dann deren Richtigkeit?
So, und wie prekär das ganze ist:
https://bau-verkehr.thueringen.de/karriere/stellenausschreibungen
Die Stelle Bauingenieur/-in / Architekt/-in (m/w/d) Bundesbau bekommt im Land eine E11 und bei der Autobahn GmbH des Bundes für die gleiche Arbeit eine E12:
https://www.autobahn.de/karriere/job/11112-architekt-ingenieur-w-m-d-hochbau
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Zur Prüfung: das wäre an sich tatsächlich machbar bzw. übertragbar- nur muss man dazu die zu Grunde liegenden Vorschriften ändern. Indem man "einfach" von der doppelt und dreifach Prüfung + Überprüfung wegkommt. Zudem, muss die Verantwortlichkeit letztendlich übertragbar sein. In der Folge, trägt dann die prüfenden Instanz (egal, ob intern oder extern) auch die Verantwortung. Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber genau das Gegenteil. Es gibt soviel beteiligte Instanzen, dass am Ende keiner verantwortlich ist bzw. sich jeder auf den anderen beruft. ZB sind die externen sind nie voll in der Haftung, weil ja immer noch der fachkundige AG überprüft hat usw.
Zur Ausschreibung des Bundes: Genau deshalb fand in den Regionen, wo es eine NL der Autobahn GmbH gibt/entsteht einen massiven Wechsel von Faching. dorthin statt. Vorher waren die MA bei Land im TV-L und, per Organleihe für den Bund tätig, nun haben sie die Möglichkeit in den dortigen Tarifvertrag mit sogar besserer Einstufung zu wechseln - Wer rechnen kann, geht!
Warnstreik:
--- Zitat von: troubleshooting am 02.06.2025 14:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2025 11:41 ---
--- Zitat von: sebbo83 am 02.06.2025 11:36 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 02.06.2025 08:07 ---Ich bin weiterhin der Meinung, wenn es nicht richtig scheppert, sehen die AG keinen Grund zur Veränderung. Darum sollten es zB die MA tunlichst unterlassen, Projekte die wegen Personalmangels drohen zu implodieren, durch Massen an Überzeiten oder umgehen von Vorschriften (Vergaberecht oder gern auch Zuständigkeiten/Wege der Beauftragung) am Laufen zu halten.
Ich rede nicht davon etwas absichtlich gegen die Wand zu fahren, aber wenn es mit der vorhandenen Personaldecke nicht zu stemmen ist, dann ist es eben so. Problemmeldung nach oben weitergeben, Priorisierung anfordern und wichtig: sich selbst nicht den Schuh anziehen.
--- End quote ---
Checkt mal in euren Bundesländern, wieviel Brückenbau-Ingenieure es noch gibt und wie viele es eigentlich bedarf. Laut meiner Erfahrungen, sind es bereits einige unbesetzte Stellen - und wie marode unsere Brücken sind, wissen wir ja. Da kann der Bund noch so viele Milliarden für die Infrastruktur bereitstellen, wenn das Personal fehlt, wird keine Brücke, keine Straße, etc. saniert. Ich habe erst aus aktuellen Gesprächen erfahren, dass in vielen Bundesländern die Personaldecke in den Landesstraßenbauämtern so dünn ist, dass nur noch Notsicherungen möglich sein. An ein ganzes Planungsverfahren, inkl. Neubau von Brücken oder Umgehungsstraßen ist nicht mehr zu denken.
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Dies sind ja auch keine Leistungen, die originär beim Staat liegen müssen. Man kann sie also auch durch Dritte erledigen lassen.
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Richtig, es wird ja auch inzwischen so ziemlich alles an Planungsleistungen, was zulässig ist, raus gegeben. Allerdings fehlen auch die Leute, die externen halbwegs fachkundig zu überwachen. Da diese das wissen, benutzen sie die öffentliche AG als Selbstbedienungsladen. Wenn es nicht Steuergelder wären, die verballert werden, wäre es zum brüllen Komisch, was sich die Leute alles alles Besondere Leistung verkaufe lassen, nur weil sie sich von vornherein nicht für kompetent genug halten, um mal in den Vertrag zu schauen.
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Aber auch diese Leistung kann ich recht problemlos extern einkaufen. Sollte nur nicht derselbe Konzern sein ;-)
troubleshooting:
--- Zitat von: Warnstreik am 03.06.2025 08:43 ---
--- Zitat von: troubleshooting am 02.06.2025 14:14 ---
Richtig, es wird ja auch inzwischen so ziemlich alles an Planungsleistungen, was zulässig ist, raus gegeben. Allerdings fehlen auch die Leute, die externen halbwegs fachkundig zu überwachen. Da diese das wissen, benutzen sie die öffentliche AG als Selbstbedienungsladen. Wenn es nicht Steuergelder wären, die verballert werden, wäre es zum brüllen Komisch, was sich die Leute alles alles Besondere Leistung verkaufe lassen, nur weil sie sich von vornherein nicht für kompetent genug halten, um mal in den Vertrag zu schauen.
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Aber auch diese Leistung kann ich recht problemlos extern einkaufen. Sollte nur nicht derselbe Konzern sein ;-)
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Auch richtig, das ist idR dann das Leistungsbild "Projektsteuerung". Aber:
1. Muss man eben auch regeln, dass diese letztendlich die Verantwortung für Ihre Arbeit tragen (leider wird es gern als Beratung verkauft, also ohne geschuldeten Erfolg). Also, man muss auch die AG-Verantwortlichkeit übertragen bzw. übertragen dürfen!
2. Sind meiner Erfahrung nach, sehr sehr sehr wenige Projektsteuerer wirklich gut in ihrem Job.
Organisator:
--- Zitat von: sebbo83 am 03.06.2025 08:18 ---Das kann so nicht funktionieren. Für Bundes- und Landesstraßen ist das Land für Planung, Bau, Erhaltung und Unterhaltung verantwortlich. Um wenigstens zu prüfen, ob eine Brücke marode ist, braucht es (Brückenbau-)Bauingenieure. Selbst wenn man die Leistung vergibt, muss es immer noch jemanden im Amt geben, der die Prüfung und das Ergebnis auf ihre Richtigkeit prüfen/verstehen kann.
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Ist das so?
Wenn es in dem konkreten Beispiel zu einer Klage kommt, wäre der Richter sicherlich auch nicht sachverständig, sondern ließe sich extern beraten.
Genauso wie ein Hauskäufer, der ob der Bausubstanz unsicher ist und einen Sachverständigen einkauft.
Was spräche denn konkret dagegen, die Prüfung von Brückenbauwerken extern zu vergeben und mit entsprechender Leistungsbeschreibung sicherzustellen, das der Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wird?
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