Bei demselben Dienstherren kann man, auf Antrag, zurück gestuft werden.
Hier geht es aber um eine andere Laufbahngruppe mit der Intention die Besoldungsstufe zu behalten.
Da es sich um das Verzahnungsamt vom gD in den hD handelt, würde sich ein Dienstherr ohne Not Diskussion mit dem Personalrat antun, schließlich würde ein lebensjunger Kollege auf einmal einen DP besetzen, welcher ansonsten durch einen Personenkreis besetzt wird, welcher sich durch Kompetenz und langjährige Berufserfahrung mit - in der Regel - einer großen Verwendungsbreite auszeichnet.
Bei einem anderen Dienstherren würde sich eine Raubernennung anbieten (über die Wahrscheinlichkeit einer solchen spekuliere ich nicht). Die Herausforderung, dass auch dort die alteingesessenen Beamten mittels des Personalrates protestieren, würde ebenfalls bestehen und ein solches Ansinnen eher erschweren.