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Schwanger Studium Public Management
NWB:
Prinzipiell dürfen dir im öffentlichen Dienst keine Nachteile durch die Schwangerschaft entstehen.
Wann stünde denn die Verbeamtung auf Probe an?
Sowas kann man hervorragend mit der Gleichstellungsbeauftragten besprechen.
ohjeee:
naja, wenn du nach Auslaufen des Studiums keinen Arbeitgeber/Dienstherrn gefunden hast, dann hast du auch keinen. Das Land zahlt dich ja nicht so lange weiter, bis du eine Arbeitsstelle gefunden hast. Vor >15 Jahren war es normal, dass man wenns blöd lief einige Monate auf Jobsuche war, da gibts dann auch kein Gehalt.
ohjeee:
--- Zitat von: NWB am 14.05.2025 15:45 ---Prinzipiell dürfen dir im öffentlichen Dienst keine Nachteile durch die Schwangerschaft entstehen.
Wann stünde denn die Verbeamtung auf Probe an?
Sowas kann man hervorragend mit der Gleichstellungsbeauftragten besprechen.
--- End quote ---
was für ein Nachteil? das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet, danach musst du dich selbst um einen Job kümmern. Das fällt jetzt maximal ungünstig mit dem Entbindungstermin, einen Nachteil sehe ich dabei aber nicht.
Gewerbler:
Blöde Frage vielleicht:
Wenn du jetzt schon schwanger bist, wäre doch der Entbindungstermin vermutlich irgendwie so im Januar, evtl. Anfang Februar.
Studium endet Ende März hast du geschrieben? Vorher ist noch Mutterschutz anstehend. Evtl. kannst du (insbesondere je nach Verlauf der Schwangerschaft) also das Studium gar nicht regulär abschließen. Läuft dann das BaW-Verhältnis nicht weiter? Endet das nicht normalerweise mit dem Abschluss oder Nicht-Bestehen der Prüfungen?
bettelmusikant:
Lies mal hier nach und informiert dich bei Landesstellen, was generell gilt bei einer SS während Widerruf/Probezeit! Vielleicht hier?
https://ma.schulamt-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E1599344520/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Schulaemter/schulamt-mannheim/formulare/merkblatt_schwangerschaft2023.pdf
- Wer ist nach dem Studium bzw. während der Elternzeit mein Dienstherr?
Je nach Dienstherr ist es ja schon vor dem Studium absehbar, ob eine Übernahme in ein BaP erfolgen kann/wird. Da muss es zumindest Erfahrungswerte geben und du bist ja sicher nicht die einzige aus deinem Jahrgang mit dem selben Dienstherrn. Üblicherweise ist ja auch vor dem Ende des Studiums nicht mehr so viel los (Abschlussarbeiten sind ja dann schon geschrieben), also sollte das ja auch kein Problem sein, wenn du dann in den Mutterschutz gehen würdest.
- Wie sieht es mit der Beihilfe (Private Krankenversicherung) aus?
ALLERspätestens nach der Entbindung solltest du den dann bestehenden Dienstherren und auch deine PKV über deine Mutterschaft unterrichten (relevant für FamZ, Beihilfesatz) und du musst dir Gedanken machen, wie dein Kind versichert wird (Familienversichert über den gesetzlich versicherten Kindsvater? Aufnahme in die PKV?
- Werde ich dann erst nach Beendigung der Elternzeit als Beamtin auf Probe eingestellt und geht dies dann in Teilzeit? --> erfolgt ja dann erst sehr viel später nach meinem Studium.
Du solltest zusehen, dass du bereits bei dem Entbindungstermin in einem erneuten Beamtenverhältnis stehst.
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