Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einschätzung Zwischenzeugnis
MoinMoin:
--- Zitat von: MDAngestellter am 18.05.2025 22:58 ---Hallo MoinMoin,
das ist tatsächlich das was mich interessiert (ob das jetzt zielführend ist, weiß ich nicht, ich kann noch nicht einschätzen, ob es für dieEG besser ist, da zu IuK oder zum allgemeinen Teil zu gehören ).
--- End quote ---
Man kann als Faustregel sagen, dass bei IuK eine EG besser bezahlt wird bei gleicher Tätigkeitshöhe.
z.B. Also Tätigkeiten eines Ausbildungsberufes EG6 im allg. Teil eg5
...
--- Zitat ---Der 6. Satz in den Vormerkungen zur IuK
"6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-technischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen", irgendwo las ich mal, wer keine Festplatte physisch anfässt, fällt damit aus 11 raus, würde auch für mich dann bedeuten, dass ich in den allgemeinen Teil falle, da ich nur Richtung IT-Dienstleister Zuarbeiten mache?
--- End quote ---
Keine Ahnung wo du sowas gelesen hast, aber es ist doch klar, dass nur weil jemand IT anwendet er nicht automatisch im Abschnitt 11 ist.
Benutzerverwaltung (Benutzer eintragen, ändern, anpassen) ist eher EG3 allg. Verwaltung als das es Abschnitt 11 ist.
First Level Support (Anfragen annehmen, nach Standardlösungen suchen und beantworten und sonst weiter an 2nd) -> allg. Verwaltung EG4
Also die Frage ist, brauchst du IT Wissen um die Tätigkeiten zu machen, oder Wissen der Fachseite oder überhaupt keine Voraussetzungen, danach richtet sich die Eingruppierung.
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