Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einschätzung Zwischenzeugnis
FearOfTheDuck:
Vorfolgst du noch ein anderes Ziel mit dem Zeugnis, außer dass du seine Selbstwahrnehmung einnorden willst?
MDAngestellter:
Hi,
mit diesem Zwischenzeugnis sowieso nicht, schön wäre eine Neuausstellung. Aber da ich das ja auch aufgegeben habe, ist es nicht zwingend notwendig.
Aber tatsächlich gäbe es noch eine Fachfrage. Wenn man die Tätigkeiten so durchliest, und über die Eingruppierung nachdenkt, würdet ihr das laut Anlage A des TV-L eher in den allgemeinen Teil verorten oder ist dies eine Stelle die in den Bereich
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
gehört?
Vielen Dank
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 16.05.2025 11:12 ---Vorfolgst du noch ein anderes Ziel mit dem Zeugnis, außer dass du seine Selbstwahrnehmung einnorden willst?
--- End quote ---
MoinMoin:
--- Zitat von: MDAngestellter am 16.05.2025 14:28 ---Aber tatsächlich gäbe es noch eine Fachfrage. Wenn man die Tätigkeiten so durchliest, und über die Eingruppierung nachdenkt, würdet ihr das laut Anlage A des TV-L eher in den allgemeinen Teil verorten oder ist dies eine Stelle die in den Bereich
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
gehört?
--- End quote ---
Eine Tätigkeit kann auch zu unterschiedlichen Bereichen der EGO gehören.
Denn im Kern werden nur die einzelnen Arbeitsvorgänge irgendwo in der EGO verortet und darüber die EG festgestellt und die EG der gesamten Tätigkeiten insgesamt ergibt sich dann daraus.
So ist z.B. so etwas wie
Benutzerverwaltung im Geodatenportal
im allg. Verwaltungsteil (EG3) angesiedelt, wenn man da nur die Daten aus einem Formular in eine Maske eingibt und verwaltet.
und sowas wie:
Weiterentwicklung von Portalanwendungen wie z. B. Chatbots.
im Teil 11 zwischen EG8 und 11, wenn bestehende Systeme angepasst und eingesetzt werden.
oder allg. Teil EG13 als Msc Informatik, wenn da wirklich am Sprachmodell weiterentwickelt und mit wissenschaftliche Methoden weiterentwickelt werden soll.
MDAngestellter:
Hallo MoinMoin,
das ist tatsächlich das was mich interessiert (ob das jetzt zielführend ist, weiß ich nicht, ich kann noch nicht einschätzen, ob es für dieEG besser ist, da zu IuK oder zum allgemeinen Teil zu gehören ).
Der 6. Satz in den Vormerkungen zur IuK
"6Nicht unter diesen Abschnitt fallen Beschäftigte, die lediglich IKT-Systeme anwenden oder Beschäftigte, die lediglich die Rahmenbedingungen für die Informations- und Kommunikationstechnik schaffen und sich die informations-technischen Spezifikationen von den IKT-Fachleuten zuarbeiten lassen", irgendwo las ich mal, wer keine Festplatte physisch anfässt, fällt damit aus 11 raus, würde auch für mich dann bedeuten, dass ich in den allgemeinen Teil falle, da ich nur Richtung IT-Dienstleister Zuarbeiten mache?
Aber wie gesagt, ob das nun zielführend ist, sich darüber Gedanken zu machen oder ob es einfach nur ein weiteres Argument wäre, um eine Behauptung vom Zeugnisersteller zu hinterfragen, weiß ich noch nicht.
Vielen Dank
--- Zitat von: MoinMoin am 16.05.2025 16:40 ---
Weiterentwicklung von Portalanwendungen wie z. B. Chatbots.
im Teil 11 zwischen EG8 und 11, wenn bestehende Systeme angepasst und eingesetzt werden.
oder allg. Teil EG13 als Msc Informatik, wenn da wirklich am Sprachmodell weiterentwickelt und mit wissenschaftliche Methoden weiterentwickelt werden soll.
--- End quote ---
Garfield:
Welchen Zweck verfolgst du denn überhaupt mit dem Zeugnis?
Das Tischtuch scheint zerschnitten und besser wird das Zeugnis sicherlich nicht mehr.
Ist das nur noch reiner Zerstörungskrieg, bevor eine Seite endlich kündigt oder was darf man sich vorstellen?
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