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welche EG wäre gerecht?

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mopsgesicht:

--- Zitat von: Faunus am 22.05.2025 10:59 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.05.2025 10:46 ---Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

--- End quote ---

Das Karotte-Esel-Prinzip!

--- End quote ---

Was wäre denn ein von Dir bevorzugtes Prinzip?

Faunus:

--- Zitat von: mopsgesicht am 22.05.2025 11:02 ---
--- Zitat von: Faunus am 22.05.2025 10:59 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.05.2025 10:46 ---Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

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Das Karotte-Esel-Prinzip!

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Was wäre denn ein von Dir bevorzugtes Prinzip?

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Pardon?

Pixelfreak2005:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.05.2025 10:07 ---Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

--- End quote ---

nein bin kein Beamter oder verbeamtet. falsch ausgedrückt sorry..
Gestern beim Gespräch meinte ich ja, dass ich dann in meiner alten EG bleibe. Aber zu meinem Profil wie bei Einstellung. Er meinte das geht nicht, weil sich das mit dem Antrag auf Höhergruppierung geändert hat.

Pixelfreak2005:

--- Zitat von: Organisator am 22.05.2025 11:02 ---
--- Zitat von: Faunus am 22.05.2025 10:59 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.05.2025 10:46 ---Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

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Das Karotte-Esel-Prinzip!

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So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.

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naja mit dem Ausscheiden des Kollegen wurde seine Stelle erst mal (seit September 24) im Amt aufgeteilt. Ich habe anscheint die Minderwertigen Arbeiten bekommen und andere die Höherwertigen, welche auch nicht angerechnet werden. Es ist eine komische Situation

MoinMoin:

--- Zitat von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 13:38 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 22.05.2025 10:07 ---Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

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nein bin kein Beamter oder verbeamtet. falsch ausgedrückt sorry..
Gestern beim Gespräch meinte ich ja, dass ich dann in meiner alten EG bleibe. Aber zu meinem Profil wie bei Einstellung. Er meinte das geht nicht, weil sich das mit dem Antrag auf Höhergruppierung geändert hat.

--- End quote ---
Als AN kannst du Wünsche äußern was du machen willst, aber der AG kann jedoch jederzeit Arbeiten übertragen, die nichts mit dem zu tun haben was in der Stellenausschreibung stand.
Doof aber so ist das nunmal mit der Weisungbefugnis.

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