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Kündigung und Resturlaub

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FearOfTheDuck:
Wenn der neue AG auch nach TVÖD, TVL o.ä. bezahlt, bekommst du die JSZ anteilig, wenn du dort zum 01.12.2025 beschäftigt bist.

Der Geograph:
Wen du ab Juli beim neuen Arbeitgrber anfängst wirst die 6/12 der Jahressonderzahlung erhalten … der andere Teil entfällt da du nicht mehr beim alten AG bist

MoinMoin:

--- Zitat von: SozPädBW am 16.05.2025 15:08 ---Ja, Kündigungsfrist ist richtig.

Du musst deinen Urlaub abbauen. Mitnehmen ist nicht möglich und Auszahlen ebenfalls nicht.

--- End quote ---
Auszahlen ist möglich, aber erst nach dem 30.6., wenn der Urlaub nicht genommen werden konnte.

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