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Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
Versuch:
Wenn ich es richtig verstehe, muss man gegen den Bescheid nicht klagen, sondern zuerst Widerspruch einlegen.
Wobei das Land nach der Ablehnung des Widerspruchs eigentlich Klage verlangen müsste, oder?
1. Liegt ein Formfehler vor (Widerspruch statt Klage)?
2. Wurde nicht zugesagt, dass man es bis zu einer Entscheidung des 4-Säulen-Modells ruhen lässt?
3. Sollen wir gemeinsam einen Widerspruch formulieren?
Ich bin nicht sehr gut im Aufschlag machen, lese aber gerne kritisch quer.
Wie sollen wir dazu vorgehen?
@Sven: Wenn Du mit Deiner extremen Expertise unterstützen könntest, wäre ich Dir (und wahrscheinlich x anderer) sehr dankbar.
[Admin-Edit]
Thread-Titel angepasst; Länderkürzel am Anfang
User43:
Geht mir genauso.
Ich habe heute meinen Ablehnungsbescheid erhalten und würde gerne wissen, ob es sich lohnt, weiterzumachen – und wenn ja, wie ich konkret vorgehen sollte.
Abgelehnt wurde mein Antrag für das Jahr 2024 sowie vorsorglich bereits für 2025.
Mein Widerspruch für 2024 wurde beim LBV online hochgeladen und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Für die Widersprüche aus den Jahren 2022 (nur per normalem Brief) und 2023 (online beim LBV und zusätzlich per normalem Brief) habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten.
Ich bin in A13, nicht verheiratet und habe keine Kinder – also vermutlich eher schlechte Aussichten auf Erfolg?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Vielen Dank für eure Hilfe
Versuch:
Klar lohnt es sich.
Vor allem, da man (noch) nicht klagen muss.
Dass die nur auf den Zeitraum nach 11 2024 eingehen, ist auch frech
Der Widerspruch, den sie als Antrag auslegen, (können die das?), spricht eindeutig vom ganzen Jahr 2024.
Ozymandias:
Ehrlich gesagt kann man in den Widerspruch schreiben was man will, die Behörde kann dem Widerspruch nicht abhelfen und wird diesen zu 100% ablehnen. Ich rechne damit, dass man die Widersprüche schnell ablehnen wird, bevor einem ein BVerfG-Urteil helfen könnte.
Für A13 kinderlos sind die Chancen derzeit eher schlecht (VG Karlsruhe, VG Berlin eher ablehnend geurteilt) Lohnt sich aber dennoch, wenn man seine Kosten gering hält. Man kann 2024 und 2025 für 483 Euro gerichtlich überprüfen lassen. Da dies Werbungskosten sind, zahlt am Ende wenn man verliert nur rund 300 Euro aus eigener Tasche - also 150 Euro pro Besoldungsjahr. Klagt man noch mehr Jahre ein, zahlt man weniger pro Jahr.
Niemand kann beurteilen was das BVerfG in den ganzen anderen Verfahren urteilen wird und wie es zur Anrechnung vom Partnereinkommen urteilen wird. Das BVerfG hatte ja schon eine Einhegung angekündigt und quasi jeder weiß, dass es ein positives Urteil für die Alimentation geben wird. Wie auch immer das Urteil genau aussehen mag.
Diese Rechtsprechung wird irgendwann kommen wird und sicherlich auch erneut Baden-Württemberg betreffen. Das einzige was man tun kann und sollte ist seine Bescheide offen zu halten, nur dann profitiert man von den zukünftigen Entscheidungen.
Wir haben in der Vergangenheit schon oft diskutiert ob es ein Antrag oder ein Widerspruch ist.
Ich würde mich an das Vorgehen der Behörde und die Belehrung halten. Antrag->Widerspruch->Klage. Damit macht man nichts falsch.
Man sollte wenn es so weit ist, das gesamte Jahr 2024 und 2025 einklagen und die Nebelkerze mit dem 01.11.2024 ignorieren.
SpeedyG:
Am meisten regt mich die Tatsache auf, dass u s versprochen wurde die Widersprüche ruhende zu stellen, bis das 4 - Säulen modell geprüft wurde.
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