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Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025

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SpeedyG:
Hat jemand Zugriff da drauf? :
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.besoldung-von-beamten-beamtenbund-und-richterbund-warnen-vor-klagewelle.a2c6017f-4083-4dc7-83d0-1b1f9adb2524.html

Beim BBW tut sich wohl Widerstand gegen die Bescheide auf:
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/finanzministerium-stoppen-und-an-bewaehrter-praxis-festhalten/

Ist jemand dort Mitglied und könnte den Musterwiderspruch teilen? Ich frage bei meiner Gewerkschaft auch noch nach einem Musterwiderspruch.

sebseb:
Ich habe Ende 2024 kein Antrag auf amtsangemessen Alimentation gestellt. Ende 2022 habe ich das noch gemacht, aber letzes Jahr ist das an mir vorbeigegangen bzw. ich hatte nicht daran gedacht.

Würdet ihr jetzt gleich noch einen für 2025 stellen oder bis Ende des Jahres warten, wie sich die Sache entwickelt? Für 2024 kann ich wohl keinen mehr stellen, oder?

Ozymandias:
2024 geht leider nicht mehr.
Aber je nach Formulierung sind in den Widersprüchen auch Folgejahre eingeschlossen.
Außerdem gibt es ja auch noch die Zusage des Finanzministers bis zur Klärung des 4-Säulen-Modells alles ruhend zu stellen. Dort müsste man schauen, wie diese formuliert war und warum diese nicht für 2024 gelten soll.

Würde erst Ende 2025 Widerspruch einlegen.

Versuch:
https://www.drb-bw.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/news/pm-drb-bw-kritisiert-besoldungsgesetz-2024-2025-1

Die sprechen vom Klage, der BBBW stellt einen Musterwiderspruch.
Scheint auch dort unklar zu sein, was zu tun ist.

User43:

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/

Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.

Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.

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