Autor Thema: Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025  (Read 12094 times)

A6 ist das neue A10

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Antw:[BW] Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #60 am: 03.06.2025 15:52 »
Ich klage gerne..

Das Fass ist endgültig übergelaufen

Sehe ich genauso. Um es mal in ordentlichem Deutsch zu verfassen: Baden-Württemberg (in Form seiner führender Vertreter) benimmt sich wie ein elendes Stück Scheisse, ohne rot zu werden, ohne in die Zukunft zu denken. Wenn ein Kind an der Kasse quengelt, was macht man dann? Richtig: man quengelt noch schlimmer als das Kind und verwirrt es damit und bringt es zum schweigen. Was macht man wenn sich die höchsten Bediensteten benehmen wie quengelnde Kinder? Man quengelt noch SCHLIMMER als das KIND und KLAGT, KLAGT, KLAGT, KLAGT bis die Köpfe rauchen, bis es so hart nervt, das Zahlungen während der Verfahren angeboten werden, die man AUCH ABLEHNT, weil es um die Sache geht.

Ich für meinen Teil habe die Schnauze voll und muss will und werde mich in dieser Sache nicht mehr wie "ein Erwachsener" verhalten. Ich werde mich verhalten wie einst die Boomer: Fresse aufreissen und alles einfordern.

Ozymandias

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Antw:[BW] Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #61 am: 03.06.2025 15:59 »
@Nübel
Zeit schinden und Bestandskraft verhindern ist die beste Strategie.

Vermutlich dürften andere Länder auch bzgl. Partnereinkommen schneller beim BVerfG landen, als aus BW.

Trotzdem nicht vergessen jedes Jahr Widerspruch einzulegen und bei Pensionseintritt in Widerspruch gegen Versorgung umändern  ;D

Versuch

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #62 am: 06.06.2025 11:11 »
Hallo Liebe Forengemeinde,

ich weiß ja nicht, wer außer mir bisher gegen seinen ablehnenden Antragsbescheid Widerspruch eingereicht hat.
Meinen Widerspruch gegen meinen ablehnenden Bescheid vom 16.05.25 am 26.05.25 eingereicht, folgende Antwort ist mir heute, 28.05.25, mitgeteilt worden:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Landesamt hat Ihren Antrag auf höhere Alimentation für
die Zeit ab dem 01.11.2024 abgelehnt. Ihre Besoldung richtet sich seit dem 01.11.2024 nach
dem Gesetz über die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezügen in Baden
Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG
2024/2025). Sie haben über die gesetzlichen Regelungen hinaus eine Erhöhung der Ihnen
gewährten Besoldung beantragt. 
 
Grundsätzlich sind alle Behörden im Verwaltungsverfahren aus Gründen der Rechtsklarheit
und Rechtssicherheit verpflichtet, über Anträge in angemessener Frist zu entscheiden. Das
Verbescheiden steht auch im Einklang mit dem Vorgehen in der Vergangenheit, das ein Ru
hen von Rechtsbehelfen nur bei besonders gelagerten Konstellationen vorsah. Beispielswei
se beim "4-Säulen-Modell-Gesetz" (BVAnp-ÄG 2022), das die seinerzeit neuen weitreichen
den Konkretisie rungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2
BvL 4/18) umsetzte (siehe Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 10. Januar 2023). 
 
Für das zum 01.11.2024 in Kraft getretene BVAnp-ÄG 2024/2025 gilt die genannte Ausnah
me nicht. Das Landesamt muss daher entsprechend den verwaltungsrechtlichen Vorgaben
über alle Anträge und Widersprüche entscheiden
 
Bitte teilen Sie uns mit, ob sich Ihr Widerspruch vom 26.05.2025 erledigt hat.
 
 
Mit freundlichen Grüßen


Auf keinen meiner genannten Punkte, wie es auch Versuch als Beispiel genannt hat, sind Sie nicht eingegangen! Obwohl ich klargestellt habe, dass Sie meinen Widerspruch falsch Ausgelegt haben!
Das ist schon sehr traurig was hier passiert! Gerade auch weil der DRB BW auf diese eklatante Abkehr von der bisherigen konsensuale Vorgehen hinweist! Dies schafft natürlich Vertrauen in den Dienstherrn und ist die beste Werbung für motivierte, hochqualifizierte Nachwuchskräfte.

Natürlich werde ich auch hier erneut bekräftigen! Das mein Wille falsch ausgelegt wurde und ich keinen Antrag auf höhere Besoldung ab dem 01.11.24 gestellt habe!
Habt Ihr noch weiter Tipps?

Besten Dank und allen einen schönen Feiertag Morgen.
Wie hast du dann weiter verfahren?

BeamtenBund

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Antw:[BW] Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #63 am: 08.06.2025 14:18 »
Ich habe klar zum Ausdrck gebracht, das sich mein Widerspruch nicht erledigt hat und gegen ihre Aussage, das der Fall ab 11/2024 von geringer. Bedeutung wäre, sehr wohl in Zusammenhang mit den aktuellen Verfahren stünde.
Bisher kam noch keine weitere Rückmeldung.
Ich halte euch auf dem Laufenden!

BeamtenBund

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Antw:[BW] Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #64 am: 10.06.2025 13:36 »
Dies habe ich ans LBV zuletzt geschrieben:

mein Widerspruch vom 26.05.2025 hat sich nicht durch Ihre Antwort vom 28.05.25 erledigt.
Ich habe im Rahmen meines Widerspruches am 27.05.25 weiter Gründe genannt, weswegen Sie
meine Willenserklärung (Widerspruch gegen die Bezüge 2024 - gesamtes Jahr - ) falsch auslegen.
Auch die Anpassung BVAnp-ÄG 2024/2025 ist die Folge eines von besonders gelagerter
Konstellation, die eine Ruhendstellung rechtfertigt, bis die aktuelle Verfahren vor Gericht geklärt
sind. Ein kausaler Zusammenhang ist hier definitiv gegeben!
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Landesdiener

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #65 am: 17.06.2025 09:18 »
Ich versuche es jetzt auch mal mit der Zeitschinden-Taktik. Bin gespannt, wie das LBV reagiert.

waykay

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #66 am: 17.06.2025 17:46 »
Ich habe den Widerspruch von der DSTG genommen - welchen ich hier nicht veröffentlichen darf.
Bin gespannt ob und wie geantwortet wird. Ich habe den Widerspruch per normaler Briefpost und im Kundenportal selbst versendet. Bestimmt ist da nie was angekommen :P

Hat sonst noch jemand etwas gemacht bzw. bereits Rückmeldung erhalten?

AGBeamter

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #67 am: 18.06.2025 08:33 »
Hat sonst noch jemand etwas gemacht bzw. bereits Rückmeldung erhalten?

Habe Widerspruch übers Kundenportal eingelegt und eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten (auch übers Kundenportal). Mal sehen was kommt...

SpeedyG

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #68 am: 19.06.2025 20:10 »
Hat sonst noch jemand etwas gemacht bzw. bereits Rückmeldung erhalten?

Habe Widerspruch übers Kundenportal eingelegt und eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten (auch übers Kundenportal). Mal sehen was kommt...

Wie hast du den Widerspruch begründet?

AGBeamter

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #69 am: 20.06.2025 10:44 »

Wie hast du den Widerspruch begründet?

Genauso wie waykay...

SpeedyG

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #70 am: 20.06.2025 18:21 »

Wie hast du den Widerspruch begründet?

Genauso wie waykay...

Aber was steht in dem Widerspruch drin? Würdest du diesen teilen oder zumindest mit welchen Punkten der Widerspruch begründet wird?

Ozymandias

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #71 am: 23.06.2025 18:23 »
Das Land dürfte sich freuen, dass die Widerspruchsfrist nun für die meisten vorbei ist.
Habe mit einem etwas höheren Andrang im Forum gerechnet. Das Schwesterthema in Bayern hat z.B. 30 Seiten.

LehrerBW

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #72 am: 23.06.2025 21:53 »
Hab für 24 gar keinen Widerspruch eingelegt weil ich mich auf die Aussage verlassen hab, dass Widersprüche nicht notwendig sind 😞
Für 23 hatte ich noch erfolgreich Widerspruch eingelegt.

Ozymandias

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
« Antwort #73 am: 25.06.2025 17:04 »
So dürfte es vielen gegangen sein.

13.10.2025 Verhandlung Musterklage (Freiburg)

Hier noch mal der Termin in Freiburg vom DRB BW, der vom Juli in den Oktober verschoben wurde.
Es wäre sehr gut, wenn davor die Entscheidung aus Karlsruhe kommt. Es sieht zumindest derzeit so aus, dass das der Fall sein wird.
Dann steht nach dem abweisendem VG Karlsruhe Urteil einer zumindest schnellen gerichtlichen Entscheidung für BW nichts mehr im Weg.

Die darauffolgende Umsetzung des Gesetzgebers dürfte sich aber locker 12-24 Monate hinziehen.