Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Privatinsolvenz
Organisator:
--- Zitat von: NWB am 19.05.2025 10:54 ---vielleicht wartet er ja auf eine Antwort, die ihm genehmer ist...
--- End quote ---
Wird schwierig, wenn ein Finanzbeamter in Privatinsolvenz auch noch versuchen will, dies gegenüber seinem Dienstherren zu verheimlichen.
HochlebederVorgang:
I.d.R. landet die Mitteilung der Lohnpfändung sowieso in der Dienststelle und wird dann an die Bezügestelle weitergeleitet. Die Entscheidung über disziplinarische Maßnahmen trifft in einer Einzelfallbetrachtung die personalführende Stelle.
Erpelente:
Die Insolvenz ist eben, anders als teilweise behauptet, in seiner Situation wohl der einzige Weg, seine Vermögensverhältnisse zu ordnen, demnach kann die Insolvenz kein Problem sein.
Fraglich ist nur, was zur Insolvenz geführt hat und eben darauf kommt es an.
NWB:
--- Zitat von: Erpelente am 19.05.2025 17:37 ---Die Insolvenz ist eben, anders als teilweise behauptet, in seiner Situation wohl der einzige Weg, seine Vermögensverhältnisse zu ordnen, demnach kann die Insolvenz kein Problem sein.
Fraglich ist nur, was zur Insolvenz geführt hat und eben darauf kommt es an.
--- End quote ---
Das halte ich für eine steile These
Ozymandias:
Eine außergerichtliche Einigung, Vergleiche und Insolvenzplan hat man vermutlich schon in Betracht bezogen.
Es gibt Schuldnerfälle, wo Beihilfe nicht weitergeleitet wurde, was am Ende zur Entfernung aus dem Dienst geführt hat. So ziemlich das schlimmste was passieren kann innerhalb eines Schuldnerkomplexes.
Eine reine Privatinsolvenz reicht dazu nicht, man sollte sich aber daher möglichst an alle Regeln halten.
Am besten wäre es mit einer außergerichtliche Einigung/Vergleiche durch Drittmittel (Schulden bei der Familie) die Schulden loszuwerden. Geht halt nur nicht, wenn es zu viel ist und keine vermögende und willige Familie vorhanden ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version