Moinmoin
in unserer Kommune ist der Winterdienst wie folgt geregelt: vom 15.11. bis 31.3. durchgehend nach Bereitschaftsplan Rufbereitschaft (1 Woche früh, 1 Woche spät, 1 Woche keine Rufbereitschaft; die Rufbereitschaft wird also nicht kurzfristig tageweise ausgerufen). Wenn kein Anruf erfolgt wird wochentäglich regulär 7-16 Uhr gearbeitet (freitags bis 12).
Das Thema Ersatzruhetage wurde bei uns bislang ignoriert, da es eh fast nie zum Tragen kam.
Wenn ich es richtig sehe, ist es mit dem Plan aber anders. Erste Woche "Frühdienst", Sonntags Rufbereitschaft; in der darauffolgenden Woche kann der Samstag als Ersatzruhetag nicht genutzt werden, da "Spätdienst" ist. Im Spätdienst wird der Sonntag entsprechend auch rufbereit verbracht. In der darauffolgenden "Freiwoche" (also ohne Rufbereitschaft, aber mit regulärem Dienst) kann der Samstag einen der beiden Sonntage kompensieren. Wenn ich es richtig verstehe, steht den Kollegen aber doch ein weiterer arbeitsfreier Tag zu, oder? Kann der Arbeitgeber den Tag festlegen? Sinnigerweise wird er den Tag auf den Freitag legen, da dort nur 5 statt 8,5 Stunden gearbeitet werden müssten.
Oder liegt ein Denkfehler vor? Der Ersatzruhetag wird doch auch fällig, wenn am Sonntag nur Rufbereitschaft ohne tatsächliche Arbeitsleistung vorlag?
Wie sieht es weiterhin mit den Weihnachtstagen und Neujahr aus? Dafür gelten 8 Wochen, in denen der Ersatztag gewährt werden muss; die Samstage sind alle durch die "Schichten" verbraucht; kann der Arbeitnehmer sich den Tag bzw die Tage aussuchen? Kann der Arbeitgeber die Tage festlegen?
Und wie sieht es mit dem 24. und 31.12. aus, es sind keine Feiertage aber arbeitsfreie Tage?
Vielen Dank
Christian