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Mischkarriere Pension/Rente
customsofficer:
Guten Morgen und einen schönen Sonntag,
ich bin Beamter einer Bundesbehörde, 59 Jahre alt und werde neben meiner Pension auch eine gesetzliche Rente aus meiner Tätigkeit als Pflegeperson und einem Versorgungsausgleich beziehen (müssen).
Lt. Pensionsrechner und meiner Besoldungsstelle wird mir diese gesetzliche Rente auch vollständig von meiner Pension abgezogen, da ich bis zum Pensionseintritt meine Höchstversorgung erreichen werde.
Meine Überlegung ist folgende: Könnte ich als langjährig "Versicherter" mit 63 Jahren und mit den dazugehörigen Abschlägen auf Antrag in Pension gehen und die Abzüge (0,3 Prozent/Monat) mit der gesetzlichen Rente kompensieren, sprich - würde mir dann auch diese Rente von meiner gekürzten Pension abgezogen?
Besten Dank für Euere Antworten.
VG
Customsofficer
clarion:
Soweit ich weiß, kann in der Fallkonstallation erst bei Eintritt der Regelaltersgrenze Rente beantragen.
Alexander79:
Nein geht nicht.
Du bekommst max 71,75% Ruhegehalt Pension (+Rente).
Wenn du früher in Pension gehst, verringert sich dein Höchstgrenze.
Und zusammen mit Pension und Rente darfst du die nie über diese (neue) Höchstgrenze Rente und Ruhegalt beziehen.
NWB:
Ist an sich auch nur konsequent
BVerfGBeliever:
Yep, die Höchstgrenze für die Summe aus Pension und Rente reduziert sich (leider), wenn man früher aufhört.
1.) Wenn du also die vierzig Jahre Dienstzeit schon vor deinem 63. Geburtstag vollmachst, bringt dir die gesetzliche Rente absolut gar nichts, egal wann du aufhörst (zwischen 63 und 67).
2.) Wenn du die vierzig Jahre jedoch erst irgendwann zwischen 63 und 67 vollmachst, aber schon vor diesem Zeitpunkt aufhörst, bringt dir die gesetzliche Rente hingegen etwas, da sie nur anteilig oder gar nicht gegengerechnet wird.
P.S. Der maximal erreichbare Betrag liegt übrigens nicht bei den offiziellen 71,75%, sondern (leider) etwas darunter. Zum einen gibt es einen Korrekturfaktor (§5 BeamtVG), zum anderen einen Abzug für Pflegeleistungen (§50f BeamtVG). Das Ergebnis dürfte bei den meisten knapp unterhalb von 70% liegen.
P.P.S. Auf der Seite https://versorgungsrechner.bund.de/lip kann man sich das Ganze auf "Heller und Pfennig" ausrechnen lassen..
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