Autor Thema: Mischkarriere Pension/Rente  (Read 2287 times)

customsofficer

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Mischkarriere Pension/Rente
« am: 18.05.2025 07:33 »
Guten Morgen und einen schönen Sonntag,
ich bin Beamter einer Bundesbehörde, 59 Jahre alt und werde neben meiner Pension auch eine gesetzliche Rente aus  meiner Tätigkeit als Pflegeperson und einem Versorgungsausgleich beziehen (müssen).
Lt. Pensionsrechner und meiner Besoldungsstelle wird mir diese gesetzliche Rente auch vollständig von meiner Pension abgezogen, da ich bis zum Pensionseintritt meine Höchstversorgung erreichen werde.
Meine Überlegung ist folgende: Könnte ich als langjährig "Versicherter" mit 63 Jahren und mit den dazugehörigen Abschlägen auf Antrag in Pension gehen und die Abzüge (0,3 Prozent/Monat) mit der gesetzlichen Rente kompensieren, sprich - würde mir dann auch diese Rente von meiner gekürzten Pension abgezogen?
Besten Dank für Euere Antworten.
VG
Customsofficer

clarion

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #1 am: 18.05.2025 08:38 »
Soweit ich weiß, kann in der Fallkonstallation erst bei Eintritt der Regelaltersgrenze Rente beantragen.

Alexander79

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #2 am: 18.05.2025 12:43 »
Nein geht nicht.
Du bekommst max 71,75% Ruhegehalt Pension (+Rente).
Wenn du früher in Pension gehst, verringert sich dein Höchstgrenze.
Und zusammen mit Pension und Rente darfst du die nie über diese (neue) Höchstgrenze Rente und Ruhegalt beziehen.

NWB

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #3 am: 18.05.2025 13:05 »
Ist an sich auch nur konsequent

BVerfGBeliever

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #4 am: 18.05.2025 15:22 »
Yep, die Höchstgrenze für die Summe aus Pension und Rente reduziert sich (leider), wenn man früher aufhört.

1.) Wenn du also die vierzig Jahre Dienstzeit schon vor deinem 63. Geburtstag vollmachst, bringt dir die gesetzliche Rente absolut gar nichts, egal wann du aufhörst (zwischen 63 und 67).

2.) Wenn du die vierzig Jahre jedoch erst irgendwann zwischen 63 und 67 vollmachst, aber schon vor diesem Zeitpunkt aufhörst, bringt dir die gesetzliche Rente hingegen etwas, da sie nur anteilig oder gar nicht gegengerechnet wird.


P.S. Der maximal erreichbare Betrag liegt übrigens nicht bei den offiziellen 71,75%, sondern (leider) etwas darunter. Zum einen gibt es einen Korrekturfaktor (§5 BeamtVG), zum anderen einen Abzug für Pflegeleistungen (§50f BeamtVG). Das Ergebnis dürfte bei den meisten knapp unterhalb von 70% liegen.

P.P.S. Auf der Seite https://versorgungsrechner.bund.de/lip kann man sich das Ganze auf "Heller und Pfennig" ausrechnen lassen..

Fubar1323

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #5 am: 18.05.2025 17:40 »
In der Zeit bis zur (abschlagsfreien) Pensionierung könnte man allerdings mit Teilzeit die „abgeschnittenen Prozente“ jenseits der 71,75% optimieren.

netzguru

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #6 am: 18.05.2025 19:45 »
P.P.S. Auf der Seite https://versorgungsrechner.bund.de/lip kann man sich das Ganze auf "Heller und Pfennig" ausrechnen lassen..
Kann leider kein Dienstunfall

Firematthias

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #7 am: 19.05.2025 03:57 »
Guten Morgen,

eine Gutschrift aus Versorgungsausgleich ist anrechnungsfrei. Insofern wird nur der Teil der Rente angerechnet, der aus Pflichtbeiträgen kommt.
Im Übrigen kann ich mich den Vorredner anschließen. Einzig sinnhafte Alternative ist mit Teilzeit gegensteuern.

Grüße

Rentenonkel

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #8 am: 19.05.2025 08:53 »
Eine gesetzliche Rente kann vorzeitig bezogen werden, wenn man die Wartezeit von 35 Jahren in der Rentenversicherung erfüllt hat und das 63. Lebensjahr erreicht hat.

Mit einem Versorgungsausgleich erwirbt man auch Wartezeitmonate. Ob der Bonus aus dem Versorgungsausgleich, der Pflegetätigkeit und ggf. weiterer rentenrechtlichen Zeiten ausreicht, um die 35 Jahre zu erfüllen, kann ohne Blick in das Rentenkonto niemand belastbar beantworten. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Da es in der Rentenversicherung keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, steht sogar die Weiterbeschäftigung als Beamter dem Rentenbezug nicht entgegen. Man kann also Rente beziehen und parallel dazu ganz normal als Beamter weiterhin im Dienst sein. Die Gesamtversorgung würde nur dann geringer ausfallen, wenn man nicht nur eine Rente beziehen würde, sondern auch insgesamt früher in den Ruhestand gehen würde.

Sobald man sich in den Ruhestand versetzen lassen würde, würde die gesetzliche Rente (ohne Versorgungsausgleich und ohne den Zuschuss zur Krankenversicherung) auf die Pension angerechnet. Es kann jedoch nicht mehr angerechnet werden, als tatsächlich gezahlt wird.

Der Hinweis von Firematthias ist übrigens richtig, der Bonus aus dem Versorgungsausgleich ist genauso anrechnungsfrei wie der Ertrag aus freiwilligen Beiträgen und der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der neben der Rente gezahlt werden kann.

Die Idee ist daher grundsätzlich gut, scheitert jedoch sehr oft an der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren, da die Zeiten als Beamter für diese Wartezeit nicht herangezogen werden können. Sofern aktuell keine Pflegetätigkeiten mehr ausgeübt werden, kann man eventuell mit freiwilligen Beiträgen das Ziel noch erreichen. Hier empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

BVerfGBeliever

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Antw:Mischkarriere Pension/Rente
« Antwort #9 am: 19.05.2025 14:57 »
In der Zeit bis zur (abschlagsfreien) Pensionierung könnte man allerdings mit Teilzeit die „abgeschnittenen Prozente“ jenseits der 71,75% optimieren.

Das ist definitiv eine Option. Allerdings sollte beachtet werden, dass es dabei einen "Trade-Off" zwischen weniger Gehalt (während der Teilzeit) und höherer späterer Pension gibt.

Konkretes Beispiel: Jemand möchte nicht mit 67, sondern mit 65 aufhören (und hat die vierzig Jahre schon voll).

- Option 1: Er hört mit 65 vorzeitig auf. Er bekommt also bis 65 die volle Besoldung und anschließend eine Pension von 64,55% (71,75% - 24*0,3%), unter Vernachlässigung der oben genannten kleineren Abzüge.

- Option 2: Er macht zwischen 63 und 67 Blockteilzeit mit 50%, arbeitet also bis 65 voll und hört dann auf. Er bekommt zwischen 63 und 67 das halbe Gehalt und anschließend eine volle Pension von 71,75%.


Falls ich mich nicht verrechnet habe (ich bin gerade mal wieder im Urlaub mit entsprechend heruntergefahrenem Hirn), überholt der "Teilzeit-Beamte 2" den "Abschlags-Beamten 1" im Alter von 84.

Vermutlich gibt es diverse kleinere Unterschiede zwischen beiden Modellen (Steuern, Beihilfe, Auswirkungen unterschiedlicher Inflationsraten, etc.), aber im Großen und Ganzen müsste die Rechnung (hoffentlich) halbwegs stimmen:

Alter   Option 1         Option 2
63      100     100      50      50
64      100     200      50      100
65      64,55   265      50      150
66      64,55   329      50      200
67      64,55   394      71,75   272
68      64,55   458      71,75   344
69      64,55   523      71,75   415
70      64,55   587      71,75   487
71      64,55   652      71,75   559
72      64,55   716      71,75   631
73      64,55   781      71,75   702
74      64,55   846      71,75   774
75      64,55   910      71,75   846
76      64,55   975      71,75   918
77      64,55   1039     71,75   989
78      64,55   1104     71,75   1061
79      64,55   1168     71,75   1133
80      64,55   1233     71,75   1205
81      64,55   1297     71,75   1276
82      64,55   1362     71,75   1348
83      64,55   1426     71,75   1420
84      64,55   1491     71,75   1492
85      64,55   1556     71,75   1563
86      64,55   1620     71,75   1635
87      64,55   1685     71,75   1707
88      64,55   1749     71,75   1779
89      64,55   1814     71,75   1850
90      64,55   1878     71,75   1922