Eine gesetzliche Rente kann vorzeitig bezogen werden, wenn man die Wartezeit von 35 Jahren in der Rentenversicherung erfüllt hat und das 63. Lebensjahr erreicht hat.
Mit einem Versorgungsausgleich erwirbt man auch Wartezeitmonate. Ob der Bonus aus dem Versorgungsausgleich, der Pflegetätigkeit und ggf. weiterer rentenrechtlichen Zeiten ausreicht, um die 35 Jahre zu erfüllen, kann ohne Blick in das Rentenkonto niemand belastbar beantworten. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da es in der Rentenversicherung keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt, steht sogar die Weiterbeschäftigung als Beamter dem Rentenbezug nicht entgegen. Man kann also Rente beziehen und parallel dazu ganz normal als Beamter weiterhin im Dienst sein. Die Gesamtversorgung würde nur dann geringer ausfallen, wenn man nicht nur eine Rente beziehen würde, sondern auch insgesamt früher in den Ruhestand gehen würde.
Sobald man sich in den Ruhestand versetzen lassen würde, würde die gesetzliche Rente (ohne Versorgungsausgleich und ohne den Zuschuss zur Krankenversicherung) auf die Pension angerechnet. Es kann jedoch nicht mehr angerechnet werden, als tatsächlich gezahlt wird.
Der Hinweis von Firematthias ist übrigens richtig, der Bonus aus dem Versorgungsausgleich ist genauso anrechnungsfrei wie der Ertrag aus freiwilligen Beiträgen und der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der neben der Rente gezahlt werden kann.
Die Idee ist daher grundsätzlich gut, scheitert jedoch sehr oft an der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren, da die Zeiten als Beamter für diese Wartezeit nicht herangezogen werden können. Sofern aktuell keine Pflegetätigkeiten mehr ausgeübt werden, kann man eventuell mit freiwilligen Beiträgen das Ziel noch erreichen. Hier empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.