Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Präventionsgespäch = Kündigung ?
Diensthase:
Hallo,
angenommener Fall:
Schwerbehinderter Tarifangestellter A hat eine Probezeit von 6 Monaten und wird schriftlich zu einem Präventionsgespräch 12 Tage vor ende seiner Probezeit eingeladen.
Kann er danach trotzdem noch innerhalb der Probezeit gekündigt werden ?
(2 Wochenfrist)
Was ist überhaupt ein Präventionsgespräch?
Bedeutet das gleich das er gekündigt wird ? und warum dann erst am letzten Tag ?
Danke
Rowhin:
Nein, das bedeutet nicht automatisch die Kündigung. Es soll ja die Kündigung gerade verhindern, siehe zB:
https://www.uni-paderborn.de/fileadmin/zv/4-3/Informationen____84_IX_SGB.pdf
clarion:
Könnte eine Verlängerung der Probezeit absehbar sein?
ElBarto:
--- Zitat von: clarion am 19.05.2025 06:18 ---Könnte eine Verlängerung der Probezeit absehbar sein?
--- End quote ---
Ich denke das wäre logisch.
MoinMoin:
Und was soll eine Verlängerung der Probezeit bzgl. des KSchG bewirken?
Kann man die gesetzliche Regelung einzelvertraglich aufheben? So ala, hiermit verzichte ich auf die Anwendung des JKSchG ?
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