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Präventionsgespäch = Kündigung ?

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Diensthase:
Hallo,

angenommener Fall:

Schwerbehinderter Tarifangestellter A hat eine Probezeit von 6 Monaten und wird schriftlich zu einem Präventionsgespräch 12 Tage vor ende seiner Probezeit eingeladen.

Kann er danach trotzdem noch innerhalb der Probezeit gekündigt werden ?
 (2 Wochenfrist)

Was ist überhaupt ein Präventionsgespräch?

Bedeutet das gleich das er gekündigt wird ? und warum dann erst am letzten Tag ?

Danke

Rowhin:
Nein, das bedeutet nicht automatisch die Kündigung. Es soll ja die Kündigung gerade verhindern, siehe zB:

https://www.uni-paderborn.de/fileadmin/zv/4-3/Informationen____84_IX_SGB.pdf

clarion:
Könnte eine Verlängerung der Probezeit absehbar sein?

ElBarto:

--- Zitat von: clarion am 19.05.2025 06:18 ---Könnte eine Verlängerung der Probezeit absehbar sein?

--- End quote ---


Ich denke das wäre logisch.

MoinMoin:
Und was soll eine Verlängerung der Probezeit bzgl. des KSchG bewirken?
Kann man die gesetzliche Regelung einzelvertraglich aufheben? So ala, hiermit verzichte ich auf die Anwendung des JKSchG ?

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