Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vergütung Rufbereitschaft
MoinMoin:
Ja, das kann er so machen.
Aber er kann dann nicht von euch verlangen, dass ihr dann ans Telefon geht bzw. dann auch außerplanmäßig erscheint.
Hausmeister:
O.k danke
Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?
MoinMoin:
Angeordnete Rufbereitschaft wird entsprechend entlohnt, auch wenn man keinen Einsatz hat.
§8
1Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt.
2Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle. 3Maßgebend für die Bemessung der Pauschale nach
Satz 2 ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. 4Für die Arbeitsleistung
innerhalb der Rufbereitschaft außerhalb des Aufenthaltsortes im Sinne des
§ 7 Abs. 4 wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet und mit dem ....
Der Einsatz wird dann gesondert bezahlt.
Grizou:
--- Zitat von: Hausmeister am 22.05.2025 10:16 ---Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?
--- End quote ---
Was bedeutet "Wenn im Vorfeld feststeht"? Hat der Chef am Vortag gesagt, dass du um 4 streuen sollst? Dann musst du los.
Oder du hast vermutet, dass du streuen musst, aber er hat nicht angerufen? Dann war es persönliches Pech um 4 aufzustehen.
Generell gibt es wie MoinMoin schrieb Geld für die Rufbereitschaft.
Am besten regelt man das wohl über eine Dienstvereinbarung, in der Rufbereitschaftszeiten geregelt sind und wann und durch wen die Rufbereitschaft ausgerufen wird...
Rene:
Wenn ihr tatsächlich jeden Monat die gleiche "Pauschale" bekommt, werden die Tagessätze über Jahr gerechnet und durch 12 geteilt.
Da im 5-wöchigen Intervall sich eine geringfügig geringere Anzahl an Bereitschaftstagen als die von dir genommenen 7 Tage ergibt (365 / 5 / 12 = 6,08 Tage), wird die Monatspauschale im Regelfall unter 5*2+2*4 Stundenentgelten liegen.
Das 2 Mitarbeiter mit verschiedenen Stundensätzen und auch mit einer unterschiedlich hohen Jahres-Rufbereitschaftstageszahl auf der exakt gleichen Pauschale landen, ist wohl eher unwahrscheinlich und damit eher der kreativen Auslegung der Personalabteilung zu tun.
Bei uns wurde diese Pauschalisierung übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, da solche Pauschalberechnungen lt. irgendeinem Gesetz nicht mehr erlaubt waren. Somit wird jetzt für die Maiabrechnung geguggt, wieviel Tage mit welchen Stundenentgelten der jeweilige Mitarbeiter im APRIL Rufbereitschaft gemacht hat. Daher ist die "Pauschale" jeden Monat anders.
Vorteil ist, das dies somit ein veränderlicher Entgeltbestandteil ist und dementsprechend bei Urlaubs- bzw. Krankheitstagen berücksichtigt werden muss.
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