Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überstundenabbau
NWB:
insgesamt eine sehr arbeitnehmerfreundliche Auslegung dieser DV
würde ich nicht für selbstverständlich nehmen
BAT:
Habe ich das richtig verstanden, die Anordnung gilt nur für eine Abteilung, nicht für das ganze Haus?
Sowas sollte natürlich stringent für ALLE gelten und nur in absoluten Ausnahmen anders gemacht werden. So ist es bei uns inzwischen so stark eingerissen, sehr viele, zu viele haben eine Ausnahme. Unsere Personalamtschefin ist sieben Monate früher in Pension gegangen mit Überstunden und Resturlaub :P
troubleshooting:
--- Zitat von: BAT am 20.05.2025 10:53 ---....Sowas sollte natürlich stringent für ALLE gelten und nur in absoluten Ausnahmen anders gemacht werden. So ist es bei uns inzwischen so stark eingerissen, sehr viele, zu viele haben eine Ausnahme. ...
--- End quote ---
Ist die Regel. Hier in der Gegend wurde mal eine Kappung bei 40h eingeführt. Diese erfolgte auf Ankündigung alle 2 Jahre. Vorher Abbau - keine Auszahlung mgl. Als die erstmalig Kappung angekündigt wurde, rollten über Wochen die tumbleweeds durch die Verwaltung und die Projekte lagen komplett still. Dann wurde festgestellt, dass die Personaldecke allgemein und in den einzelnen Projekten so dünn ist, dass sie gar nicht ohne Überstunden klarkämen. Also gab es großzügig Ausnahmeregelungen. So großzügig, dass die Einhaltung die Ausnahme war.
MoinMoin:
--- Zitat von: IchWeißEsNicht am 19.05.2025 19:27 ---In der DV ist geregelt, dass man maximal Plus 100 Stunden auf dem Gleitzeitkonto haben darf. Weiteres ist in der DV dazu nicht geregelt.
--- End quote ---
Mehr braucht es ja auch nicht zu regeln: Alles über 100 ist nicht erlaubt. Punkt.
--- Zitat ---Auch wurden bisherige Stundenüberschreitungen weder vom Dienstherren, noch von der Personalabteilung oder der vorherigen Amtsleitung kritisiert.
--- End quote ---
Freundlicherweise haben also die vorherigen Vorgesetzten die Angestellten nicht abgemahnt, die gegen die DV verstoßen haben. Sondern einfach ihr Führungsversagen zur Schau gestellt.
--- Zitat ---In allen anderen Ämtern sind die Höhe der Überstunden somit unrelevant.
--- End quote ---
Nein, sind auch dort offensichtlich genauso wenig nicht von der DV gedeckt, nur wo kein Kläger, da kein ...
Aber wer weiß, vielleicht macht das gute Beispiel Schule.
Oder man kommt auf den Trichter klare Kappungszeitpunkte einzuführen, damit es jeder kapiert, was in der DV steht.
--- Zitat ---Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?
Ich danke euch schon mal!
--- End quote ---
Wie Organisator schon schrieb: Er muss es sogar und ist sogar so nett, dass er weder abmahnt, noch alles auf max 100 setzt, sondern ist so freundlich ist, das Fehlverhalten arbeitnehmerfreundlich auslaufen zu lassen.
Und wenn der AG Probleme damit hat, dass Projekte stillliegen wegen Unterbesetzung (so wie von troubleshooting beschrieben), dann darf er natürlich gerne Überstunden anordnen und einen Aufschlag bezahlen.
BAT:
Überstundenanordnung geht natürlich meist nur für Vollzeitbeschäftigte, was ja immer weniger wird.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version