Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anteiligen oder vollen Urlaubsanspruch?
atal:
Hallo,
meine Schwester mit 50 GdB hat am 1.5. eine VZ-Stelle angetreten.
Wie hoch ist nun ihr Urlaubsanspruch?
Für 1.5. - 31.10 = 17,5 Tage
und ab 1.11. 23 o 35 Tage?
Danke.
LG
Fragmon:
Ich verstehe die Frag nicht ganz. Was hat es mit den Zeiträumen auf sich?
1. Zeitraum: 6 Monate AV:
6/12 von 30 TVÖD (15) Anspruch
6/12 von 5 (2,5 -> 3) SGB IX Anspruch
--> 18 AT
2. Zeitraum: bis Ende des Jahres (2 Monate)
2/12 von 30 (5) TVöD
2/12 von 5 (0,83 -> 1) SGB IX
--> 6 AT
atal:
Hatte das aufgeteilt. Einmal 6 Monate wegen Probezeit und einmal dann nach Probezeit.
Sie hat also ab 1.5. - 31.12. 24 Urlaubstage?
ohjeee:
seit wann wird der Urlaubsanspruch für die Probezeit separat ausgewiesen?
Das sind bei 8 Monaten 8/12 von 30 Tagen gesetzlich/tariflich, also 20 Tage, und nochmal 8/12 von 5 Tagen nach SGB, also 3,3333, wird abgerundet auf 3.
sind für 2025 insgesamt 23 Tage Urlaubsanspruch.
Fragmon:
--- Zitat von: ohjeee am 21.05.2025 09:21 ---seit wann wird der Urlaubsanspruch für die Probezeit separat ausgewiesen?
Das sind bei 8 Monaten 8/12 von 30 Tagen gesetzlich/tariflich, also 20 Tage, und nochmal 8/12 von 5 Tagen nach SGB, also 3,3333, wird abgerundet auf 3.
sind für 2025 insgesamt 23 Tage Urlaubsanspruch.
--- End quote ---
Woraus ergibt sich deine Abrundung des SGB IX Anspruches? Das ist gesetzlich verboten. Hier besteht ein Anspruch auf 23,33 Tage Erholungsurlaub.
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