Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bleibeverpflichtung intern nicht extern
troubleshooting:
Zunächst Abordnung ("mit dem Ziel der Versetzung") und, dann Versetzung.
Abordnung läuft in dem Fall üblicherweise 6 Monate als "Probezeit". Gefällt es einer Seite nicht, geht man zurück in die alte Dienststelle.
GEN777FAN:
--- Zitat von: troubleshooting am 21.05.2025 12:05 ---Zunächst Abordnung ("mit dem Ziel der Versetzung") und, dann Versetzung.
Abordnung läuft in dem Fall üblicherweise 6 Monate als "Probezeit". Gefällt es einer Seite nicht, geht man zurück in die alte Dienststelle.
--- End quote ---
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