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Schulhausmeiter

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Marianne:
Wenn Schulhausmeister in NRW täglich unterschiedliche Arbeitszeiten in der Woche haben, welche Stundengrundlage wird dann bei einem Ausfall z.B. durch Krankheit im Stundenkonto berücksichtigt?

ich1974:
Die tatsächlich an diesem Tag zu leistende Stundenzahl. D.h. wenn an jedem Tag Mo.-Sa. unterschiedlich gearbeitet wird können da u.U sechs verschiedene Zeiten drinstehen.

Marianne:
DANKE! Wo finde ich diese Regelung?

ich1974:
Entgeltfortzahlungsgesetz
Da man bei Krankheit nicht schlechter gestellt werden darf. Grundsätzlich sollten hier die dienstplanmäßigen Stunden gutgeschrieben werden. Was steht denn in euerer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit? Wie ist diese geregelt?

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