Leider etwas spät, da ich abwesend war, aber ich versuche mal etwas meinen "Senf" dazu beizutragen.
Die Krankenversicherung der Rentner steht nach Aussagen von Saxum (wenn ich mich nicht irre) Beamten grundsätzlich nicht offen, da sie eben nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Ganz richtig, aber nicht weil sie (tatsächlich) "nicht sozialversicherungspflichtig" sind, sondern weil diese explizit via Gesetz davon ausgeschlossen sind. Die Beihilfe erfüllt ja (nach hergebrachter Vorstellung) die Alimentationspflicht - einschließlich des erhöhten Beihilfesatzes im Ruhestand um die zum bisherigen Netto geringen Ruhebesoldung auszugleichen.
Zum Sachverhalt von @katika
Der große (!) Beihilfeergänzungstarif der Barmenia ist tatsächlich mit einer der besten auf dem Markt, als Laie würde ich behaupten, dass dicht dahinter noch die ARAG, der Deutscher Ring oder die R+V Krankenversicherung kommen. Die Aufzählung ist ohne Bewertung, rein alphabetisch.
Wenn man aber ohnehin den großen Beihilfeergänzungstarif nicht bekommt, ist die Barmenia für mich auch mit jedem anderen Krankenversicherer relativ vergleichbar. Im Grundtarif und den Leistungen auf dem Niveau der Beihilfe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schenken alle sich eigentlich nichts. Manche haben aber tatsächlich einen besseren Grundtarif als andere, wie beispielhaft die in der obigen Aufzählung.
Ich kann jedoch nur immer wieder empfehlen dringend "anonyme Risikovorabfragen" bei allen in Frage kommenden Krankenversicherern zu machen. Denn es ist tatsächlich so, dass die ein und gleiche Vorerkrankung bei anderen Krankenversicherern zu anderen Risikobewertungen führen, so dass unter Umständen ein geringer Risikozuschlag anfällt - egal ob "mit oder ohne" Öffnungsaktion.
Beim finalen Antrag, auch mit der Öffnungsaktion, ist aber definitiv alle "bekannten Vorerkrankungen", am besten noch anhand eines Auszugs der Patientenakte und einer Kopie der Patientenunterlagen/Diagnosen seines üblichen Hausarztes gegenprüfen. Denn der Versicherer geht ja in der Regel (leider) davon aus, dass wenn eine erhebliche Diagnose in der Patientenakte steht, diese ja auch dem Versicherten bekannt sein dürfte und der Arzt wird im Regelfall aus Regressgründen wohl eher nicht zugeben, dass er die Diagnose ggf. aus Kostengründen so gewählt hat.
Die Barmenia hat, meines Wissens nach, tatsächlich die Tendenz bzw. den Ruf ziemlich strikt zu prüfen. Bei mir kam auch leider nur eine Ablehnung zustande, ich kam aber dafür woanders ohne Öffnungsaktion mit Beihilfeergänzungstarif und einem akzeptablen Risikozuschlag runter.
Ich würde aber jetzt nicht "SO SEHR" von den Beihilfeergänzungstarifen abhängig machen. Wie erwähnt sollte in der Regel die Kombination aus Beihilfe und Grundtarif eine 100%ige Kostenerstattung auf dem Niveau der Beihilfe gewährleisten.
Einen "kleinen" Beihilfeergänzungstarif kann man sich auch selbst basteln, falls der Versicherer neben dem großen einen solchen abgespeckten auch nicht anbieten mag:
- Auslands-Krankenversicherung über Automobilclub, Kreditkarte oder einen beliebigen Krankenversicherer
--> bei erheblichen Vorerkrankungen (insb. bei Kreditkarten) bitte in den Tarifbedingungen nachschauen, wie es da geregelt ist. Manchmal heißt es "nur wenn in den letzten 6 Monaten keine Behandlungen stattfand" oder besser "Verschlechterungen der Vorerkrankungen sind mitversichert" etc. bei Europ beispielsweise reicht es dass der Arzt bei Vorerkrankungen die Reisetauglichkeit attestiert hat.
- Ein/Zweibettzimmer über die Tarife UZ1 oder UZ2 der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen
- Restkosten für Zahnersatz für den Tarif "DentOptimal" der Würzburger, aktuell ohne Gesundheitsfragen
- Kurkosten: Tarif "KombiMed KUR" der DKV, aktuell ohne Gesundheitsfragen
--> Achtung nur max. 40 € / Tag falls der Grundtarif der PKV etwas zu Kuren bezahlt. Nicht dass man vergeblich mehr Beitrag zahlt aber trotzdem nur max. 40 € / Tag erhält.
- Kurkosten 2 / Krankenhaustagegeld: Ebenfalls Tarif "KombiMed KKHT" der DKV, nicht medizinische Kuren heißen dort "Vorsorgemaßnahmen". Man erhält also nicht nur Krankenhaustagegeld beim normalen Krankenhausaufenthalt sondern auch wenn man in einer vollstationären Vorsorge- oder einer Rehabilitationsmaßnahme /-Kur befindet. Kann man also ggf. mit dem Kurtagegeld kombinieren.
Die Weltgeltung ist echt relativ zu verstehen, alle Grundtarife der Privaten Krankenversicherer haben in der Regel "Weltgeltung" für den ersten Monat außerhalb der EU. Manche Private Krankenversicherer erweitern es auf drei Monate oder auch auf sechs Monate oder gar 12 Monate, solange der gewöhnliche Aufenthalt innert der EU befindet. Innerhalb der EU zahlt die PKV ja im Regelfall "zeitlich unbegrenzt".
Jedoch haben die meisten Privaten Krankenversicherern in den Versicherungsbedingungen normalerweise auch einen Passus, der die Verlängerung des Versicherungsschutzes im EU-Ausland gegen "Mehrbeitrag" in Aussicht stellt. Entweder bei erheblich längeren Urlaubsreisen oder Umzug ins EU-Ausland - also außerhalb der Europäischen Union. Ansonsten bietet sich auch hier an bei längerer Abwesenheit eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abzuschließen und die Private Krankenversicherung als (große) Anwartschaft ruhend zu stellen - bis man wieder innerhalb der EU befindet.
Alle Angaben und Überlegungen ohne Gewähr, als Laie selbst zusammengetragen.