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Ausschluss von Leistungen in der PKV
Saxum:
Spätestens die Öffnungsaktion sollte eigentlich diese Furcht davor nehmen können, da ja hier keine Leistungsausschlüsse zulässig sind - soweit und solange wahrheitsgemäß alle bekannten risikoerheblichen Vorerkrankungen gemeldet wurden, denn hier greift ja auch immer noch die Anzeigepflicht (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
Ansonsten gibt immer noch im "worst-case-Fall" den Basistarif der auch frei von Leistungsausschlüssen ist, auch wenn der reguläre Tarif diesem deutlich zu bevorzugen ist.
Auch hier kann man immer wieder darauf hinweisen, dass es sich fast immer lohnen kann bei verschiedenen in Frage kommende Versicherer anonyme Risikovorabfragen zu stellen, da die ein und gleichen Vorerkrankungen tatsächlich sehr unterschiedlich bewertet und gewichtet werden. Da ist dann alles von Entfall und von geringem Prozentsatz ohne Öffnungsaktion bis maximal 30% via. Öffnungsaktion und Beihilfeergänzungstarif groß oder klein "alles drin". Selbst wenn es sich "nicht lohnen" würde, hatte man immer noch zumindest ein Lagebild für eine fundierte Entscheidung.
loschi:
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, dass es - zumindest bei der Debeka - solche Leistungsausschlüsse nicht gibt. Ich habe selbst eine chronische Erkrankung seit meinem 12 Lj, welche kontinuierlich behandelt werden musste und muss und in diesem Fall ist die Debeka/ Beihilfe nach Verbeamtung und damit Wechsel in die PKV über die Öffnungsaktion (mit 30% Risikozuschlag) einfach in die Leistungen bzgl der Behandlung „eingetreten“. Ich hatte das natürlich vor Vertragsabschluss angezeigt und es gab keinerlei Rückfragen oder Diskussionen diesbezüglich. Da es sich um eine recht kostenintensive Behandlung handelt, kann man diese Erfahrung vermutlich verallgemeinern.
Unabhängig von dieser persönlichen Erfahrung wäre es mE auch sinnwidrig, wenn auf Grundlage der Konstruktion der AVB die Behandlung von chronischen Erkrankungen derart ausgeschlossen werden könnte. Das beträfe ja unzählige Krankheitsbilder bis hin zu Allergien o.ä. die Lebenslang ausgeschlossen wären.
Vermutlich wird nicht die einer Behandlung zugrunde liegende Krankheit in Gesamtheit als Versicherungsfall betrachtet, sondern jeder Arztbesuch (Heilbehandlung) auf Grund der (chronischen) Krankheit als solches einzeln.
Zusammengefasst: falls Du eine chronische Erkrankung hast, zeig sie ordnungsgemäß an und wenn der Versicherer Dich damit versichert, musst Du Dir keine Gedanken darüber machen.
Hobbyjurist:
Danke @loschi, das ist eine hervorragende Antwort! Die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nehme ich natürlich sehr ernst und ich werde die Beantwortung der Gesundheitsfragen deshalb auch intensiv und sorgfältig vorbereiten.
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