Ob die Beihilfe in RLP Wahlleistungen zahlt, weiß ich leider nicht.
Der Unterschied zwischen den Tarifen ist, ob die Barmenia 100 oder 50 (oder auch 20, 30,...) % der Kosten übernimmt. Welchen der Tarif gebraucht wird, hängt vom individuellen Beihilfesatz ab. Typischerweise sind das 50 % als aktiver Beamter bzw. 70 % bei Pensionären oder ab zwei Kindern. Für Angehörige sind es i.d.R. 80 %.
Die restlichen 50, 30, 20 % müssen halt versichert werden (wobei es i.d.R. dann auch nicht der 50er-Tarif, sondern 30 i.V.m. 20 P wird - letzterer fällt spätestens mit Pensionseintritt dann weg und bildet daher meines Wissens keine Altersrückstellungen).
Wenn die Beihilfe Wahlleistungen nicht zahlen sollte, müsste man entsprechend 100 % absichern, sofern man die möchte und in den Tarif rein kommt.
Hoffe, das war soweit verständlich.