Autor Thema: Voraussetzungen E10 / Fortbildungen  (Read 2730 times)

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #15 am: 04.06.2025 10:03 »
Was viele nicht wissen: Für die Eingruppierung in E10 zählt nicht nur der Abschluss, sondern auch die Berufserfahrung. E10 ist für Leute gedacht, die vertiefte Fachkenntnisse haben, oft durch eine Ausbildung plus Weiterbildung oder eine vergleichbare Qualifikation – und dazu mehrjährige Berufserfahrung. Mit deinen 22 Jahren im gleichen Bereich bist du da eigentlich schon ein ziemlicher Profi. Die Berufserfahrung muss halt einschlägig sein, also direkt zu den Aufgaben passen, die du jetzt machst. Das ist bei dir ja der Fall, weil du die Teamleiteraufgaben schon lange übernimmst.

Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.


Kaffeekanzler

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Antw:Voraussetzungen E10 / Fortbildungen
« Antwort #16 am: 04.06.2025 10:37 »
Ich werfe mal Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 lit. a) zur EntgO VKA in den Raum. Hiernach sind Beschäftigte "mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber" von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit.

Die Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 2 S. 2: "Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen."

Soviel zum eingruppierungsrechtlichen Hintergrund. Intern festgelegte Qualifikationerfordernisse sind ein anderes Paar Schuhe.