Autor Thema: Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen  (Read 1280 times)

magheinz

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Wenn eine Mitbestimmungsvorlage mehrere Einzelfälle beinhaltet, z.B. Einstellung Person A und Einstellung Person B oder auch Vertragsverlängerung Person A und Vertragsverlängerung Person B, ist es dann möglich Bei Person A zuzustimmen und bei Person B abzulehnen? Darf überhaupt einzeln abgestimmt werden oder muss die Vorlage als ganzes behandelt werden?

NWB

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #1 am: 28.05.2025 12:07 »
Solange es da keinen Zusammenhang gibt und man den Vorgang getrennt behandeln kann, würde ich das in dem Moment tun, wo sich ein unterschiedliches Votum ergeben könnte.

Blockabstimmung macht nur Sinn, wenn das Ganze Zeit spart und das Gremium sich einig ist, dass es hier keine abweichenden Ergebnisse gibt

blondie

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #2 am: 28.05.2025 12:47 »
Wir reden doch vom Personalrat oder?
Eine Vorlage zur Mitbestimmung kann nur für eine Person vorgelegt werden. Etwas anderes funktioniert gar nicht.

magheinz

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #3 am: 28.05.2025 14:21 »
Wir reden doch vom Personalrat oder?
Eine Vorlage zur Mitbestimmung kann nur für eine Person vorgelegt werden. Etwas anderes funktioniert gar nicht.
Ja, Personalrat.
Wir bekommen häufiger Vorlagen. in denen mehrere z.B. gleichartige Vertragsverlängerungen behandelt werden. Normalerweise sind das dann alles Mitarbeiter im selben Projekt.

clarion

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #4 am: 28.05.2025 20:22 »
Dann ist ja auch ein sachlich her Zusammenhang gegeben.

magheinz

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #5 am: 03.06.2025 07:52 »
Aber dürfen dann die Einzelfälle abgestimmt werden, oder muss über die Vorlage im ganzen abgestimmt werden?

Der Punkt ist mir noch nicht klar.

blondie

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #6 am: 03.06.2025 08:27 »
Bei einer Einstellung kann ich mir schwer vorstellen, dass sowas im Block passieren kann. Aber das kann ich in anderen Bereichen möglich sein.
Bei Höhergruppierungen/Beförderungen schon. Bei uns sind finden Beförderungen nach einem festgelegten Konzept statt und das funktioniert nur als ganzes. Sollte später jemand klagen und Recht bekommen, dann würde es für alle neu aufgerollt.

NWB

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #7 am: 03.06.2025 08:36 »
Aber dürfen dann die Einzelfälle abgestimmt werden, oder muss über die Vorlage im ganzen abgestimmt werden?

Der Punkt ist mir noch nicht klar.

Wenn in der Sitzung ein einziges PR-Mitglied eine Einzelabstimmung beantragt, dann wird einzeln abgestimmt.

Wenn das Gremium sich ansonsten einig ist, dass in bestimmten Fällen blockweise abgestimmt wird, dann ist das auch zulässig.
Wie abgestimmt wird unterliegt ohnehin dem Sitzungsgeheimnis

TVOEDAnwender

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #8 am: 06.06.2025 11:08 »
Man kann sogar in einer Personalmaßnahme als Personalrat unterschiedlich entscheiden:

Arbeitgeber legt vor: AN soll zum 1.8. eingestellt werden, Eingruppierung nach EG XY, AV soll befristet für 2 Jahre ohne Sachgrund abgeschlossen werden.

Der Personalrat hat dann 3 (je nach PVG) mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in einer Vorlage durch den AG vorgelegt bekommen.
Er könnte jetzt z.B.: Der Einstellung zustimmen, jedoch der Eingruppierung und/oder der Befristung nicht.
Obwohl dies alles in einer Vorlage vorgelegt wurde und es die selbe Person betrifft.

FlaPuWummi

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #9 am: 11.06.2025 21:26 »
Er könnte jetzt z.B.: Der Einstellung zustimmen, jedoch der Eingruppierung und/oder der Befristung nicht.
Obwohl dies alles in einer Vorlage vorgelegt wurde und es die selbe Person betrifft.

Dazu hätte ich eine Zusatzfrage, da wir das heute im Personalrat bei uns diskutierten. Wenn man der Einstellung zustimmt, der Eingruppierung aber nicht-hätte das negative Folgen für die Person? Bei uns wird behauptet, dass dann die Einstellung nicht erfolgen könne, da man ja keine Eingruppierung vornehmen könne. Das behaupten Gremiumsmitglieder. Deshalb wurde beidem zugestimmt und der Leitung mitgeteilt, dass man die Eingruppierung später überprüfen wolle. Allerdings macht das ja keinen Sinn, der Personalrat hat die Eingruppierung ja bestätigt. Er hat dann keine Grundlage mehr, um die nochmals zu hinterfragen. Oder?

clarion

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #10 am: 11.06.2025 22:46 »
Wieso soll man nicht einer Einstellung zustimmen können, und die Eingruppierung ablehnen können?

MoinMoin

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #11 am: 12.06.2025 06:42 »
Man ist eingruppiert aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten, daher kann man maximal dagegen sein, welche Tätigkeiten übertragen werden, aber das steht dem PR nicht zu.



Was man machen kann ist der Einstellung zustimmen und feststellen, dass man eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung hat und man diese prüfen will und das man dem AN anraten wird eine Eingruppierungsfeststellungsklage zu machen.
Etwas anderes ist es bzgl. der Stufe in der Eingestellt wird.

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #12 am: 12.06.2025 08:25 »
Der Personalrat hat (in NRW, aber auch in anderen PersVG, z.B. bei BPersVG) bei der Eingruppierung ein Mitbestimmungsrecht.

Der Kommentar Haufe führt hierzu aus:

Zitat
Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein Akt der Rechtsanwendung. Es geht um die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Entgeltordnung.
 
Der Arbeitnehmer ist eingruppiert, er wird nicht eingruppiert.


Es geht also bei der Eingruppierung um die Einreihung des Beschäftigten in die tarifliche Entgeltordnung nach Maßgabe der tariflichen Wertigkeit der vom Beschäftigten auszuübenden Tätigkeit.

Ist die Eingruppierung kein Gestaltungs-, sondern ein Beurteilungsakt, ist auch das Mitbestimmungsrecht nicht als Mitgestaltungs-, sondern als Mitbeurteilungsrecht zu verstehen.[1]

Dieses Mitbeurteilungsrecht soll die einheitliche und gleichmäßige Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung sowie die tarifgerechte Bewertung des Arbeitsplatzes sicherstellen.[2]

Mitbestimmungspflichtig ist nicht nur die erstmalige Einreihung, sondern auch die Überprüfung einer bestehenden Eingruppierung aus Anlass der Übertragung neuer Aufgaben, die auf einem neuen (anderen) bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatz anfallen. Es handelt sich insoweit auch um eine "Neu-Eingruppierung".

Mitbestimmungspflichtig ist auch die übertarifliche Eingruppierung.

Die Mitbestimmung kann die Tarifautomatik und auch den Anspruch des Beschäftigten auf das entsprechende Entgelt auch nicht aushebeln.

TVOEDAnwender

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #13 am: 12.06.2025 08:30 »
Er könnte jetzt z.B.: Der Einstellung zustimmen, jedoch der Eingruppierung und/oder der Befristung nicht.
Obwohl dies alles in einer Vorlage vorgelegt wurde und es die selbe Person betrifft.

Dazu hätte ich eine Zusatzfrage, da wir das heute im Personalrat bei uns diskutierten. Wenn man der Einstellung zustimmt, der Eingruppierung aber nicht-hätte das negative Folgen für die Person? Bei uns wird behauptet, dass dann die Einstellung nicht erfolgen könne, da man ja keine Eingruppierung vornehmen könne. Das behaupten Gremiumsmitglieder. Deshalb wurde beidem zugestimmt und der Leitung mitgeteilt, dass man die Eingruppierung später überprüfen wolle. Allerdings macht das ja keinen Sinn, der Personalrat hat die Eingruppierung ja bestätigt. Er hat dann keine Grundlage mehr, um die nochmals zu hinterfragen. Oder?

Im Zweifel muss sowieso bei einer fehlerhaften Rechtsmeinung des Arbeitgebers bezüglich der Eingruppierung der einzelne Beschäftigte seine Ansprüche geltend machen.

TVOEDAnwender

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #14 am: 12.06.2025 08:48 »
Zitat
Streiten sich Personalvertretung und Arbeitgeber nicht über die Einstellung als solche, sondern lediglich um die richtige Eingruppierung, so kann die Personalvertretung zwar die Zustimmung zur Eingruppierung, nicht aber zur Einstellung verweigern. Die Frage der richtigen Eingruppierung ist im Bereich des Personalvertretungsrechts im Einigungsverfahren zu lösen, im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch eine Zustimmungsersetzung seitens des Arbeitsgerichts.[13] Durch eine Einstellung und eine vorläufige Gehaltszahlung unter Vorbehalt der Rückforderung bei gleichzeitiger Durchführung des Einigungsverfahrens bzw. Zustimmungsersetzungsverfahrens wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht verletzt.