Autor Thema: Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen  (Read 2460 times)

FlaPuWummi

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #15 am: 14.06.2025 14:07 »
Danke für die Infos. Also würde man die Person schon einstellen und nach der angegebenen EG bezahlen, aber der Personalrat könnte noch Infos nachfordern zur EG und ggf., falls Fehler bestehen sollten, eine Korrektur fordern? Es wurde vom Vorsitzenden des Gremiums behauptet, die Person könne nicht beschäftigt werden, wenn man nur der Einstellung nicht aber der Entgeltgruppe zustimmen würde.

clarion

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #16 am: 14.06.2025 23:24 »
Sie Kollegen haben doch gepostet,  wie die Rechtslage ist.

blondie

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #17 am: 16.06.2025 07:07 »
Der Antrag auf Eingruppierung
Personalräte haben gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2
BPersVG und den entsprechenden Vorschrif-
ten der Landespersonalvertretungsgesetze
bei der Ersteingruppierung mitzubestimmen.
Auch wenn das Gesetz von Mitbestimmung
spricht, hat der Personalrat kein Mitgestal-
tungs-, sondern nur ein Mitbeurteilungsrecht.3
Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, die
auszuübende Tätigkeit zu bestimmen. Die Ein-
gruppierung selbst ist im Tarifvertrag geregelt.
Hiernach muss die Arbeitgeberin, der Arbeit-
geber die Tätigkeit bewerten.4 Der Personalrat
kontrolliert, ob der Tarifvertrag richtig ange-
wendet wird.
In vielen Fällen bekommen Personalräte
einen Antrag auf Einstellung mit der Bitte um
Zustimmung. In diesem Antrag sind häufig
auch eine Entgeltgruppe und eine Stufe ange-
geben. Obwohl es sich nur um ein Schreiben
handelt, sind es doch zwei Anträge mit zwei
laufenden Fristen, den der Einstellung und den
der Eingruppierung – hinsichtlich der Entgelt-
gruppe und ggf. der Stufenzuordnung.

Quelle Verdi

TVOEDAnwender

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Antw:Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
« Antwort #18 am: 18.06.2025 10:13 »
Danke für die Infos. Also würde man die Person schon einstellen und nach der angegebenen EG bezahlen, aber der Personalrat könnte noch Infos nachfordern zur EG und ggf., falls Fehler bestehen sollten, eine Korrektur fordern? Es wurde vom Vorsitzenden des Gremiums behauptet, die Person könne nicht beschäftigt werden, wenn man nur der Einstellung nicht aber der Entgeltgruppe zustimmen würde.

Hast Du meine Ausführungen gelesen?

Zitat
Streiten sich Personalvertretung und Arbeitgeber nicht über die Einstellung als solche, sondern lediglich um die richtige Eingruppierung, so kann die Personalvertretung zwar die Zustimmung zur Eingruppierung, nicht aber zur Einstellung verweigern. Die Frage der richtigen Eingruppierung ist im Bereich des Personalvertretungsrechts im Einigungsverfahren zu lösen, im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch eine Zustimmungsersetzung seitens des Arbeitsgerichts.[13] Durch eine Einstellung und eine vorläufige Gehaltszahlung unter Vorbehalt der Rückforderung bei gleichzeitiger Durchführung des Einigungsverfahrens bzw. Zustimmungsersetzungsverfahrens wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nicht verletzt.