Autor Thema: Versetzung nach Niedersachsen aus NRW  (Read 900 times)

Autodoc

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Versetzung nach Niedersachsen aus NRW
« am: 28.05.2025 11:20 »
Hallo in die Runde,

Mir liegt eine Zusage vor, so dass ich im Laufe der nächsten Zeit in einen neuen Rechtskreis migrieren werde.

Ich wollte mir mal ein paar Tipps abholen, was ich zu beachten habe bei einem Wechsel.

Bekannt ist mir, dass in Niedersachsen eine anderer Standard in der Beihilfe herrscht. Da bin ich aber der Meinung, dass ich mein Tarif bei der PKV einfach so lassen kann, da meine Ergänzungbausteine für die Beihilfe ja eh schon mehr abdecken in NRW als in Niedersachsen. Ansonsten muss ich halt die Mehrkosten im Krankenhausaufenthalt so bezahlen.
Aber auch da nehme ich gerne Tipps entgegen.

Nach meinem Kenntnisstand müssten die beiden Bundesländer das gleiche Erfahrungstufen System haben, so dass ich vermute, dass meine Laufzeiten beibehalten werden können. Da kann man aber wahrscheinlich nichts verhandeln beim neuen Dienstherren.

Der Familienergänzungzuschlag wird auf mich nicht zu treffen. Bin Single mit einem Kind und ledig.

Habe ich noch etwas vergessen, was ist zu beachten gilt?

Ich bedanke mich im Voraus.

clarion

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Antw:Versetzung nach Niedersachsen aus NRW
« Antwort #1 am: 28.05.2025 20:18 »
Du solltest prüfen, ob du eine Anzeigepflicht bei Deiner PKV hast, wenn Du in den Dunstkreis einer anderen BeihilfeVO trittst.

Autodoc

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Antw:Versetzung nach Niedersachsen aus NRW
« Antwort #2 am: 29.05.2025 16:07 »
Das habe ich gemacht. Ich habe glaube ich 6 Monate zeit bei der PKV.

Autodoc

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Antw:Versetzung nach Niedersachsen aus NRW
« Antwort #3 am: 10.06.2025 15:29 »
Ich hab noch mal eine ergänzende Frage:

Organisatorisch ist die Stelle höher bewertet als die Planstelle die man mir angeboten hat. Ist das schädlich? Kann eine Einweisung in eine höhere Planstelle irgendwie „angestoßen“ werden? Es besteht ja kein Anspruch auf Beförderung, aber ohne eine Planstelle halte ich das für noch schwieriger.

clarion

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Antw:Versetzung nach Niedersachsen aus NRW
« Antwort #4 am: 11.06.2025 05:55 »
Genau ohne Planstelle keine Beförderung. Du könntest fragen, ob demnächst  Planstellen frei werden und ob noch andere wie Du auf niedrigeren Dienstposten sitzen als die Bewertung entspricht.