Hallo zusammen,
ich bin seit 2022 in einer bayerischen Behörde tätig, dort als Sachgebietsleitung im strategischen Bereich (aktuell E13). Bereits mehrfach wurde mir eine spätere Übernahme in A13 in Aussicht gestellt. Die Stelle selbst wurde Ende 2021 als HTA-Stelle in A13 beschlossen. Somit müsste die Planstelle also grundsätzlich auch 'da' ein.
Seit 2022 gab es allerdings einen Wechsel in der Behördenleitung (btw keine Beamtin, weil zu alt) & die neue Leitung war an den damaligen Beschlüssen nicht beteiligt. Mein Vorgesetzter unterstützt die Verbeamtung ausdrücklich und ist "auf meiner Seite". Auf höherer Ebene wurde nun jedoch ein neues Argument eingebracht. Es fehle mir angeblich an „Sichtbarkeit“. ABER: Dieses Kriterium war nie Bestandteil der ursprünglichen Anforderungen und erscheint mir wenig greifbar – zumal Sichtbarkeit bei meiner Funktion keine zentrale Rolle spielt

Zusätzlich erschwert wird die Situation dadurch, dass die Personalabteilung derzeit generell keine Personalentscheidungen trifft.
Ich habe demnächst ein Gespräch mit der neuen Behördenleitung und bin gespannt, ob das Thema „Sichtbarkeit“ mir gegenüber ernsthaft angeführt wird.
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Bzw. Tipps für das Gespräch? Macht es Sinn, formell einen Antrag auf Verbeamtung zu stellen, um eine saubere Prüfung zu erzwingen?
Vielen Dank im Voraus
NewÖD