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Stufe bei Neueinstellung

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Lukas31:
Guten Morgen an alle! :)

Nach dem Durchlesen sämtlicher Beiträge möchte ich mich dennoch nochmal von dem ein oder anderen folgende Überlegung Bestätigen lassen:
Wenn jemand neu im TV-L anfängt, ist die Anrechnung von Berufserfahrung aus der Vergangenheit immer eine KANN-Bestimmung, oder? Dann kann doch der AG gleich vorab alles ablehnen, oder?

Da werde ich wirklich nicht so richtig schlau mit. Bitte doch da um kurze Rückmeldung, wäre nett.

LG

MoinMoin:
Einschlägige Berufserfahrung von bis zu 3 Jahren MUSS anerkannt werden. So das man dann 8n der Stufe 3 eingestellt werden MUSS.
Einschägig bedeutet, dass man nach sehr kurzer Einarbeitung seinen Job machen kann.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Lukas31 am 30.05.2025 09:00 ---Guten Morgen an alle! :)

Nach dem Durchlesen sämtlicher Beiträge möchte ich mich dennoch nochmal von dem ein oder anderen folgende


--- End quote ---

Sehr fleißig. Bravo! ;)

Ohne einschlägige Berufserfahrung hast du lediglich Anspruch auf Stufe eins. Alles darüber ist Verhandlungssache. Sicherlich kann der AG dann von vornherein die Anerkennung förderlicher Zeiten verweigern, ggf. wird er dann manches Personal, das er möchte, eben nicht bekommen.

Lukas31:
Vielen Dank euch für die kurze und unmissverständliche Antwort! :)

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