So steht es bei uns:
"Durch die Einführung des neuen Arbeitszeiterfassungsprogramms entfällt nicht die Regelung, dass beim
Zusammentreffen von „krank“ und im Vorfeld beantragtem Abbau von Plusstunden
(Zeitausgleich), die abgebauten Stunden nicht wieder gutgeschrieben werden.
Anders als beim Urlaub steht bei dem Freizeitausgleich nicht der
Erholungsgesichtspunkt im Vordergrund"