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Verbeamtung mit 42 im MD - lohnt es sich?

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MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 06.06.2025 07:05 ---Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

Beamte werden mit Pension immer besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.

--- End quote ---
Wie schon mehrfach im Forum dargelegt, gilt das für Beamte des hD, beim Rest nicht so grundsätzlich.

Ein TBler kann, wenn er lebenslang TBler ist, durchaus mehr als der Beamte als Altersversorgung bekommen.
Insofern kleine Korrektur:
Beamte werden mit Pension meistens besser fahren als Rentner, auch wenn man im Fall von Tarifbeschäftigten die VBL dazu rechnet.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: clarion am 06.06.2025 07:05 ---Im von Johann aufgezeichneten Szenario gibt es sogar eine doppelte Berücksichtigung für die Zeit als TB. Einmal wenn die Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt werden sollte und es trotz der Anerkennung eine Rente gibt. Das darf man Nichtbeamten gar nicht erzählen.

--- End quote ---

Grundsätzlich hast du völlig Recht: Die Zeit als TB generiert gesetzliche Rentenansprüche UND erhöht gleichzeitig die Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre, wird also quasi "doppelt" gewertet. Das darf man in der Tat keinem Nichtbeamten erzählen..  ;)

Allerdings gehe ich davon aus, dass bei einer etwaigen Unterschreitung der 40 Jahre an ruhegehaltsfähiger Dienstzeit (z.B. falls man zu exzessiv von der oben genannten Teilzeit-Option Gebrauch macht) die Summe aus Pension und gesetzlicher Rente entsprechend reduziert wird (auch wenn eigentlich "genügend" Rente vorhanden wäre, um auf den vollen Ruhegehaltssatz zu kommen)..

BVerfGBeliever:
P.S. Ich habe gerade noch mal einen kurzen Blick in § 55 BeamtVG geworfen und ziehe meinen obigen zweiten Absatz zurück.  :)

(Ich bin allerdings gerade im Urlaub, daher ist mein Hirn entsprechend heruntergefahren. Also gerne gegebenenfalls korrigieren..)

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Johann am 05.06.2025 00:53 ---Für die Vordienstzeiten, die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden, werden die gesammelten Renten- und VBL-Bezüge gegen die Pension gerechnet. Es findet also keine doppelte Altersversorgung statt. (https://www.bverwg.de/pm/2015/95)

Sonst wäre es ein nobrainer, bis Mitte/Ende 30 als TB auf der Stelle zu bleiben, in der Zeit Renten- und VBL-Punkte und ruhegehaltsfähige Zeiten zu sammeln und ab 50 nur noch 16h Teilzeit zu machen und trotzdem 72% Pension zu kriegen.

--- End quote ---

Im von dir zitierten Urteil geht es nach meinem Verständnis darum, dass ausländische Altersversorgungsbezüge NICHT zu einer Verringerung der Pension führen. Entsprechend muss logischerweise die Anzahl der ruhegehaltsfähigen Jahre reduziert werden, wenn ansonsten eine Überversorgung (oberhalb der 71,75%) erreicht würde.


Das hat in meinen Augen aber nichts mit deinem Teilzeit-Bespiel zu tun:
- Jemand ist zunächst viele Jahre TB und generiert dadurch beispielsweise einen gesetzlichen Rentenanspruch von 1.500 Euro.
- Anschließend lässt er sich verbeamten.
- Für seine Pension werden sowohl die TB-Jahre als auch die Beamten-Jahre voll als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt.

Angenommen, seine volle Pension (nach mindestens 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren) beträgt 5.000 Euro.
- Dann spricht in meinen Augen doch nichts dagegen, dass er seine ruhegehaltsfähige Dienstzeit (also die Summe aus seinen TB- und Beamten-Jahren) wie von dir beschrieben durch exzessive Teilzeit auf 28 Jahre reduziert.
- Er bekommt dann zwar nur eine Pension von 3.500 Euro, aber zusammen mit seiner Rente von 1.500 Euro landet er trotzdem bei einer "Gesamtversorgung" von 5.000 Euro.

Oder habe ich etwas übersehen?

Eukalyptus:
Spiele es doch mit dem Versorgungsrechner des Bundes durch:
https://versorgungsrechner.bund.de/lip/form/display.do?%24context=30C53EA355AAD507130C

Ich behaupte, es funktioniert so nicht.

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