Autor Thema: Wechsel von Landesverwaltung zu einer Kommunalverwaltung  (Read 1473 times)

acg146

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Hallo in die Runde,

ich arbeite derzeit als Tarifbeschäftigter des Landes Berlin und bin seit dem März 2024 in E11 Stufe 3 TV-L zzgl. 150€ Hauptstadtzulage eingruppiert.
Ich überlege schon länger in meine alte Heimatstadt zurückzukehren und bewerbe mich auf eine nach E11 TVöD ausgeschriebene Stelle mit einem sehr ähnlichem Aufgabenprofil.

Meine Fragen:
1. Wie ist es im TVöD bei Kommunen mit der Eingruppierung geregelt? Würde ich wieder mit Stufe 3 von vorne Anfangen oder kann ich den Zeitpunkt des Stufeneintritts übertragen?

2. Gibt es beim Kommunen auch die VBL als verpflichtende Zusatzrente?

3. Es gibt zumindest bei uns im Land Berlin den neidischen Blick auf den TVöD im Vergleich zum TV-L. Ist das (unabhängig von höheren Gehalt wegen der kürzlich erfolgten Tarifverhandlungen) berechtigt? 

Vielen Dank vorab!

FearOfTheDuck

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1.Bei einem AG-Wechsel kannst du einschlägige Berufserfahrung geltend machen, sofern sie vorliegt. Ohne eBE hast du lediglich Anspruch auf Stufe 1. Alles darüber wäre zu verhandeln, auch ob sie dir Laufzeiten anerkennen.

2. Wie die verpflichtende Zusatzversorgungskasse bei dir heißt, hängt vom Standort der Kommune ab.

3. Kommt drauf an. Inwieweit unabhängig vom Gehalt?


Gewerbler

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Ergänzend zur Frage 2 bzw. zur Antwort von @FearOfTheDuck:

Im Regelfall erkennen die Zusatzversorger die Vorzeiten gegenseitig an. Selbst, wenn es nicht die VBL sein sollte, entsteht dadurch normalerweise kein Nachteil. Es kann aber nach meinem Verständnis sein, dass die Zusatzrente dann von mehreren Stellen ausgezahlt wird (wegen Anerkennung der Zeiten, aber nicht Übernahme der Zahlungen des Vorversicherers).

MoinMoin

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zu 3.) fällt mir nur noch ein, dass es in der Kommune keinen §16.5 gibt, der es erlaubt eine Zulage von 2 Stufen zu gewähren.
Und der neidische Blick hängt da doch von der EG ab. In den unteren EGs  zahlt TV-L zeitweilig durchaus mehr

D-x

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Was die Frage 1) betrifft hatte ich an anderer Stelle im Forum schon einmal berichtet, dass über die von FearOfTheDuck genannten gesetzlichen Regelungen hinausgehende Abweichungen zu Gunsten des Arbeitnehmers zum Teil möglich sind, wenn der Arbeitgeber die Stelle anderweitig nicht (adäquat) besetzen kann.
Mir sind persönlich Stellenausschreibungen bekannt, die eine Übernahme der Stufenlaufzeit schon explizit in Aussicht stellten, zudem auch Verfahren wo das im Vorstellungsgespräch angesprochen und erfolgreich verhandelt wurde.
Ggf. sind einige Arbeitgeber dabei aber durch Regelungen ihres KAV eingeschränkt. Wichtig ist nur, das vor Vertragsunterzeichnung anzusprechen.

FearOfTheDuck

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Was übertariflich möglich ist, steht außer Frage. Dürfte dann in den Bereich der Verhandlungen fallen. Was D-x richtigerweise anspricht, dass man es vorher anspricht und am besten auch schriftlich festhält.

MoinMoin

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Was übertariflich möglich ist, steht außer Frage. Dürfte dann in den Bereich der Verhandlungen fallen. Was D-x richtigerweise anspricht, dass man es vorher anspricht und am besten auch schriftlich festhält.
und zwar im AV