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Rückwirkende Höhergruppierung, Auszahlung erst mit Haushalt üblich

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Cillian:
Hallo,
ich bin noch nicht ganz 10 Jahre im öD und hatte eine solche Situation noch nicht:
Mitarbeiter X wurde im August letztes Jahr eine Höhergruppierung schriftlich bewilligt, rückwirkend bis 01.01.2023. Auszahlung ist bis heute nicht erfolgt. Laut Aussage vom Personalamt dürfen sie erst bei Haushaltsfreigabe zahlen, das kann sich aber dieses Jahr noch hinziehen...
Vom Lohn wird auch anteilig in ein LOB Topf eingezahlt nach einem neuen Umlageverfahren und mit dem Junigehalt ausbezahlt. Ob es eine Neuberechnung im Nachhinein mit der höheren Eingruppierungen gibt konnte niemand beantworten.
Der Personalrat zuckt mit den Schultern.

Wir sind jetzt keine so kleine Kommune mit über 500 Mitarbeitern.

Sind solche Handhabungen normal?

MoinMoin:
Wenn Höhergruppierung schriftlich bewilligt bedeutet, dass jemand falsch bezahlt wurde, da ein Eingruppierungsirrtum seit dem 1.1.2023 vorliegt und er das im ersten Halbjahr 2023 geltend gemacht hat und somit der §37 greift, dann ist es ein illegales vorenthalten der Hauptleistung des AGs und man sollte den "Gerichtsvollzieher" losjagen.

Wenn der AG freundlicherweise ab 1.1.23 nachzahlt, obwohl er nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung es müsste, dann würde ich die Schnauze halten und abwarten und Verständnis dafür zeigen, dass sie erstmal die Kohle zusammenkratzen müssen.
 

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.06.2025 08:42 ---Wenn Höhergruppierung schriftlich bewilligt bedeutet, dass jemand falsch bezahlt wurde, da ein Eingruppierungsirrtum seit dem 1.1.2023 vorliegt und er das im ersten Halbjahr 2023 geltend gemacht hat und somit der §37 greift, dann ist es ein illegales vorenthalten der Hauptleistung des AGs und man sollte den "Gerichtsvollzieher" losjagen.

Wenn der AG freundlicherweise ab 1.1.23 nachzahlt, obwohl er nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung es müsste, dann würde ich die Schnauze halten und abwarten und Verständnis dafür zeigen, dass sie erstmal die Kohle zusammenkratzen müssen.

--- End quote ---

fein und zutreffend formuliert!

Saggse:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.06.2025 08:42 ---Wenn der AG freundlicherweise ab 1.1.23 nachzahlt, obwohl er nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung es müsste, dann würde ich die Schnauze halten und abwarten und Verständnis dafür zeigen, dass sie erstmal die Kohle zusammenkratzen müssen.

--- End quote ---
Würde mit so einer freiwilligen Nachzahlung nicht sogar der Straftatbestand der Untreue verwirklicht? Dem Empfänger kann das freilich egal sein bzw. es ist ein Grund mehr, tunlichst die Füße still zu halten... ;-)

MoinMoin:
Wenn die freiwillige Zahlung von Zulagen auch Untreue wäre, dann ja.

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