Wenn Höhergruppierung schriftlich bewilligt bedeutet, dass jemand falsch bezahlt wurde, da ein Eingruppierungsirrtum seit dem 1.1.2023 vorliegt und er das im ersten Halbjahr 2023 geltend gemacht hat und somit der §37 greift, dann ist es ein illegales vorenthalten der Hauptleistung des AGs und man sollte den "Gerichtsvollzieher" losjagen.
Wenn der AG freundlicherweise ab 1.1.23 nachzahlt, obwohl er nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung es müsste, dann würde ich die Schnauze halten und abwarten und Verständnis dafür zeigen, dass sie erstmal die Kohle zusammenkratzen müssen.