Autor Thema: 3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU  (Read 8515 times)

SozPädBW

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Hallo Zusammen,

eine Tarifbeschäftigte ist Montag, Dienstag und Mittwoch AU ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Am Donnerstag tritt die Tarifbeschäftigte Ihren Dienst an, bricht jedoch nach 1 Stunde ab, meldet sich Krank aus dem Dienst ab und geht am gleichen Tag noch zum Arzt.
Ab wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
Meine persönliche Auffassung:
Für Montag bis Mittwoch muss keine AUB vorgelegt werden.
Der Donnerstag gilt als gearbeitet, da die Tarifbeschäftigte im Dienst war, wenn auch nur kurz und mit Dienstabbruch.
Sollte die Tarifbeschäftigte auch am Freitag AU sein, so muss Sie zum Arzt und benötigt ab Freitag eine AUB.
Wer teilt diese Auffassung? Wer nicht? Ich freue mich über Eure Rückmeldungen.

NWB

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #1 am: 03.06.2025 19:58 »
Nach dem 3. Tag zum Arzt.
Der schreibt in der Regel nicht rückwirkend krank.
Also AU ab Donnerstag

SozPädBW

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #2 am: 03.06.2025 21:00 »
Nach dem 3. Tag zum Arzt.
Der schreibt in der Regel nicht rückwirkend krank.
Also AU ab Donnerstag

Bitte meine Frage und Ausgangssituation aufmerksam lesen! ;-)

crapSen

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #3 am: 03.06.2025 22:37 »
Meines Erachtens nach gibt es keinen tariflichen Anspruch auf diese sogenannten Karenztage, der Vorgesetzte kann schon ab dem 1. Tag eine AUB verlangen. In deinem speziellen Fall dann ab Freitag.

SozPädBW

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #4 am: 03.06.2025 22:47 »
Es geht nicht um Einzelfallregelungen wie der AUB ab Tag 1.

Nochmals meine Bitte:
Bitte die Ausgangssituation lesen.

Mo-Mi AU
Do Dienstantritt und Abbruch nach einer Stunde mit anschließender Vorstellung beim Arzt.
Muss der Arzt rückwirkend ab Montag krank schreiben oder genügt eine AUB ab Donnerstag?

Könnte der Arzt auch erst Freitag aufgesucht werden und eine AUB erst ab Freitag ausgestellt werden, da Mo-Mi ohne AUB und Do als gearbeitet gilt?

Umlauf

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #5 am: 04.06.2025 00:48 »
Es geht nicht um Einzelfallregelungen wie der AUB ab Tag 1.

Nochmals meine Bitte:
Bitte die Ausgangssituation lesen.

Mo-Mi AU
Do Dienstantritt und Abbruch nach einer Stunde mit anschließender Vorstellung beim Arzt.
Muss der Arzt rückwirkend ab Montag krank schreiben oder genügt eine AUB ab Donnerstag?

Könnte der Arzt auch erst Freitag aufgesucht werden und eine AUB erst ab Freitag ausgestellt werden, da Mo-Mi ohne AUB und Do als gearbeitet gilt?

Rückwirkend mehr als einen Tag kann der Arzt unter normalen Umständen nicht krankschreiben.

Abgesehen, dass ich jetzt nicht wirklich weiß, wie der Donnerstag zu werten ist, dafür bin ich zu viel selten krank. Ich würde schon aus reinem Selbstschutz noch am Do zum Arzt.

NWB

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #6 am: 04.06.2025 06:31 »
Bitte meine erste Antwort aufmerksam lesen. Ich denke sie beantwortet deine Frage, Herr SozPäd

NelsonMuntz

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #7 am: 04.06.2025 06:42 »
Könnte der Arzt auch erst Freitag aufgesucht werden und eine AUB erst ab Freitag ausgestellt werden, da Mo-Mi ohne AUB und Do als gearbeitet gilt?

Wenn der Donnerstag als gearbeitet gilt, wäre die AU am Freitag doch final sogar ein "neuer" Ausfall und hier die AUB erst für den Montag fällig?!? Bewertet man die AU hingegen als zusammenhängend, dann wäre der Donnerstag bereits zu bescheinigen.


crapSen

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #8 am: 04.06.2025 07:33 »
Ich gehe davon aus das der Donnerstag als Arbeitstag mit der geleisteten Arbeitszeit gilt bei bestehendem Gleitzeitmodell, dementsprechend wurde die „Krankheit“ ja rein formell unterbrochen. Es obliegt, wie bereits erwähnt, dem Arbeitgeber bzw. dem Vorgesetzten ab Freitag eine AU zu verlangen, oder einen erneuten „Karenztag“ zu genehmigen.

ElBarto

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #9 am: 04.06.2025 08:08 »
Für Mo - Mi braucht sie falls vom AG nicht anders vorgeschrieben, keine AU Bescheinigung, da sie ja am Donnerstag in der Arbeit war.

Da Sie am Donnerstag nach Arbeitsbeginn erkrankt und zum Arzt geht reicht es wenn dieser schreibt:

Person A ist AU, voraussichtlich vom ..... bis ..... festgestellt am Donnerstag.

Der Einfachheit halber würde ich davon ausgehen, dass die Erkrankung am Donnerstag nicht mit der Erkrankung von Mo bis Mi zusammenhängt.


MoinMoin

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #10 am: 04.06.2025 08:57 »
Nach dem 3. Tag zum Arzt.
Der schreibt in der Regel nicht rückwirkend krank.
Also AU ab Donnerstag
Da am Donnerstag ein Arbeitsversuch stattgefunden hat, ist dieser Tag mE kein "Krankheitstag"
Unabhängig ob es Gleitzeit gibt oder nicht.
Und unabhängig davon ob es eine oder zwei Erkrankungen sind.
So dass es vorstellbar ist, dass erst am Montag die AUB beim AG vorliegen muss, da Sonntag der 3. Tag ist.

Wenn er am Donnerstag sich aber zum Arzt begibt, dann kann der Arzt eine AUB ab Donnerstag ausstellen.


Fitch

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #11 am: 04.06.2025 10:52 »
AU ab Donnerstag.  Sonst muss der AN für Donnerstag Stunden nehmen. Der Tag gilt nicht als gearbeitet

Kryne

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #12 am: 04.06.2025 11:31 »
Eine tariflich Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-VKA (Kommune) war an einem Montag, Dienstag und Mittwoch krankheitsbedingt nicht im Dienst und hat in dieser Zeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt. Am Donnerstag erscheint sie wieder zur Arbeit, bricht den Dienst jedoch nach etwa einer Stunde ab und meldet sich erneut krank.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 TVöD ist eine AU-Bescheinigung nur dann vorzulegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Maßgeblich ist hierbei die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit, gerechnet in Kalendertagen – also unabhängig davon, ob der Mitarbeiter an diesen Tagen zur Arbeit verpflichtet war oder nicht. Wenn die Mitarbeiterin am Donnerstag wieder zur Arbeit erschienen wäre und ihren Dienst regulär fortgesetzt hätte, wäre keine ärztliche Bescheinigung notwendig gewesen, da die Abwesenheit von Montag bis Mittwoch exakt drei Kalendertage umfasst und somit die Vorlagepflicht nach § 5 TVöD noch nicht greift.

Da sie am Donnerstag jedoch nach nur einer Stunde den Dienst erneut krankheitsbedingt verlässt, ist entscheidend, ob dieser Tag als neue Arbeitsunfähigkeit oder als Fortsetzung der bisherigen gewertet wird. Wenn man davon ausgeht, dass die Krankheit durchgängig bestand (also Montag bis einschließlich Donnerstag), liegt eine Arbeitsunfähigkeit von vier Kalendertagen vor. In diesem Fall greift § 5 Abs. 1 Satz 2 TVöD, wonach spätestens am darauffolgenden Arbeitstag – also am Freitag – eine AU-Bescheinigung vorzulegen ist.

Wird jedoch argumentiert, dass der kurze Arbeitsantritt am Donnerstag eine Unterbrechung der bisherigen Krankheitsphase darstellt und die neue Krankmeldung als eigenständiger Fall zu werten ist, beginnt die Zählung der Kalendertage erneut ab Donnerstag. In diesem Fall wäre eine AU-Bescheinigung nur dann erforderlich, wenn die neue Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert, also über das Wochenende hinausgeht.

Zusätzlich kann der Arbeitgeber auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Satz 3 TVöD jederzeit anordnen, dass eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen ist – etwa bei häufigen Kurzerkrankungen, auffälligem Verhalten oder zum Schutz vor Missbrauch. Eine solche Anordnung muss allerdings ausdrücklich kommuniziert worden sein.

Im vorliegenden Fall – ohne ärztliche Bescheinigung und unter Annahme eines durchgehenden Krankheitsverlaufs von Montag bis Donnerstag – muss eine AU-Bescheinigung spätestens am Freitag vorgelegt werden, um einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung abzusichern. Fehlt dieser Nachweis, kann die Abwesenheit als unentschuldigt gelten und der Anspruch auf Entgelt entfällt.
« Last Edit: 04.06.2025 11:43 von Kryne »

crapSen

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #13 am: 04.06.2025 13:40 »
Das hört sich aber verdächtig nach Chat GPT an  :o

Kryne

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Antw:3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
« Antwort #14 am: 04.06.2025 14:54 »
Das hört sich aber verdächtig nach Chat GPT an  :o

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