Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU
Tante Hilde:
--- Zitat von: Rentenonkel am 12.06.2025 16:20 ---
Dann haben wir unterschiedliche Ärzte. Wenn ich heute zu meinem Arzt gehe und sage, ich bin heute den dritten Tag zu Hause, weil ich mich schlecht fühle, würde er mir zumindest für den heutigen Tag (und vermutlich auch die beiden Tage davor) eine AUB ausstellen.
Ob er mich dann auch für die Zukunft weiter AUB schreiben würde, hängt sicherlich von den Umständen des Einzelfalles ab.
--- End quote ---
Bei meiner Hausarztpraxis möchten sie das Dilemma der rückwirkenden AU-Schreibung umgehen, indem man sich morgens kurz telefonisch melden soll, wenn man AU zu Hause bleibt, dann gibt es einen kleinen Vermerk in der Patientenakte. Kommt man dann am 4. Tag, wird man die restliche Zeit auch AU geschrieben, ist dann ja mit Ansage und die Ärztin muss nicht rätseln, ob man sie anflunkert.... Das finde ich eine gute Lösung. Ansonsten denke ich auch, dass der AG keinesfalls eine rückwirkende Krankschreibung ab Montag verlangen kann.
MoinMoin:
Und die rückwirkend Krankschreibung ist nur in Ausnahmefall erlaubt und muss durch Befund begründbar sein.
Aber wo kein Kläger da kein Beklagter.
Und eine AUB für die Zukunft ist immer eine Prognose des Arztes und berechtigt den AN nicht der Arbeit fernzubleiben, wenn die Prognose nicht eintritt.
ohjeee:
--- Zitat von: Faunus am 05.06.2025 11:38 ---
--- Zitat ---3 Hat nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit Arbeitsfähigkeit bestanden, wenn auch nur kurzfristig, ist eine Erstbescheinigung auszustellen. 4Dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt.
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Quelle: Richtlinien.....
https://www.g-ba.de/richtlinien/2/
Und jetzt würde mich das "... da gibt es ein Urteil"... interessieren!
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hast du auch den Satz davor gelesen?
"Folgen zwei getrennte Arbeitsunfähigkeitszeiten mit unterschiedlichen Diagnosen unmittelbar aufeinander, dann ist für die zweite Arbeitsunfähigkeit eine Erstbescheinigung auszustellen"
Der Fall war doch auch hier im Forum bisher unbestritten.
Faunus:
--- Zitat von: ohjeee am 13.06.2025 08:08 ---
hast du auch den Satz davor gelesen?
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Hmm... war Antwort/Frage auf #23 am: 05.06.2025 09:50
Und ich habe sogar davor wie die fast 50 Posts danach mit Interesse gelesen.
Faunus:
--- Zitat von: Rentenonkel am 11.06.2025 15:20 ---Am Besten wäre es, wenn man bereits am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt geht und der entscheidet dann, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht.
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Nach dem Thread komme ich fast in Versuchung im Krankheitsfall bereits am 1. Tag eine AU ausstellen zu lassen - verursacht zwar unnötige Kosten, aber immer schön sich "safe" im Bürokratendschungel bewegen und wer weiß, was dem Arzt noch einfällt 8)
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