Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
E9 statt E12 Tätigkeiten nach AU
kcpb:
--- Zitat von: E15TVL am 03.06.2025 21:40 ---Wurde das nicht schon hier hinreichend durchgekaut?
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124648.msg376778.html
--- End quote ---
Klingt wie die gleiche Person, ist auch fast die gleiche Situation, nur ist der dort beschriebene MA stark kognitiv eingeschränkt.
Bei mir liegen ein paar solcher Fälle auf dem Tisch 😇🥲
ike:
Ist denn klar, dass nur noch E9 (a oder b) bezahlt wird oder wird das nur aufgrund der Tätigkeit vermutet?
MoinMoin:
Eine Änderung des AV ist nur einvernehmlich möglich.
Wenn der AG keine 12er Tätigkeiten mehr hat (egal welche, ob Führung oder nicht) , die der AN machen kann, dann muss er eine Änderungskündigung machen.
ike:
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2025 09:01 ---Eine Änderung des AV ist nur einvernehmlich möglich.
Wenn der AG keine 12er Tätigkeiten mehr hat (egal welche, ob Führung oder nicht) , die der AN machen kann, dann muss er eine Änderungskündigung machen.
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Was, wenn der AN sich darauf nicht einlassen will?
Nehmen wir die Beamtenlaufbahn: hier würde doch niemand eine niedrigere Besoldung in Kauf nehmen!
cyrix42:
--- Zitat von: ike am 04.06.2025 10:23 ---Was, wenn der AN sich darauf nicht einlassen will?
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Der AG kann eine Änderungskündigung aussprechen -- dazu braucht es kein Einvernehmen mit dem AN. Dieser kann jedoch Kündigungsschutzklage erheben. Dann müsste der AG vor dem zuständigen Arbeitsgericht beweisen, dass er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz in der bisherigen Entgeltgruppe für den AN besitzt.
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