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Wertigkeit der Tätigkeiten

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Anonymus83:
Die Person, welche bisher die Aufgaben übernahm, hat die ganze Abwicklung von den Maßnahmen übernommen.
Angefangen mit Bedarfsermittlung z.B. bei Modernisierung oder Neubau von z.B. einer Gasverteilungsanlage, Kontakt mit Ingenieurbüros/Fachfirmen und Begehungen, Klärung mit den erforderlichen Stellen (intern und extern), Planung der zeitlichen Durchführung, Abnahme bei Fertigstellung, etc.
In dem Rahmen bin ich mir aber ziemlich sicher, dass diejenige Person keine Bauvorlageberechtigung hatte.

Bei der anderen Tätigkeit geht es um die Entwicklung, Konstruktion und Bau von Geräten und Anlagen.
Dafür müssen bei der Planung die jeweiligen Richtlinien ermittelt und beachtet werden, die zutreffen (z.B. Niederspannungsrichtlinie bei Elektrogeräten).
Beginnend bei der Auslegung, Schaltplanerstellung, Komponentenauswahl, mechanische Zeichnungen (z.B. Gehäuse), Dokumentation, Sicherheitsmaßnahmen, etc.
Meiner Meinung nach Arbeitsschritte, für die man ein umfangreiches Fachwissen benötigt und welche einen großen Spielraum bieten.
Ich hoffe, damit ist es etwas aussagekräftiger.

Hart:
Moin,


--- Zitat ---Ich tippe eher, dass es die Stelle geht, die diese Dinge koordiniert und nicht eine Person, die die Aufgaben tatsächlich ausführt, richtig?
--- End quote ---

Genau, der Hausmeister Koordiniert und führt die eine oder andere Kleinigkeit auch selbst aus.
Aber Koordination, Überwachung und Planung, Dokumentation usw. ist ein großer Teil seines Aufgabengebiets.
Bis auf den Bauantrag entspricht es die Aufgaben eines  Hausmeisters.


--- Zitat ---Stellen von Bauanträgen klingt für mich nicht nach Hausmeistertätigkeit.
--- End quote ---

Das ist das einige in der obigen Beschreibung was natürlich nicht passt. Aber sollten die Bauanträge keine behördlichen Anträge sein , sondern interne , könnte es wiederum passen :-)

Es fehlen einfach konkrete Beschreibungen.




Klimaanlage:
Moin
also ich mach den Job mittlerweile 25 Jahre in unterschiedlichen Einrichtungen und mit unterschiedlichen Berufsbezeichnungen.
Natürlich ist der "Hausmeister" heute kein reiner Müllsammler, Mülltonnenraussteller und Glühbirnenaustauscher mehr.
Bedarfsermittlungen bei größeren Sachen machen in den allermeisten Fällen doch wohl höher eingruppierte Stellen, klar hat man auch kontakt zu Architekten und Ingenieuren, aber nicht als einziger und Federführend bei einen Bauvorhaben. Und bei einer größeren Maßnahme macht der HM sicherlich auch nicht die Abnahme eigenverantwortlich.

Hart:
Hallo Anonymus83,


--- Zitat ---Ich hoffe, damit ist es etwas aussagekräftiger.
--- End quote ---
Nicht wirklich. Da deine Beschreibung ja die sonstigen Tätigkeiten betreffen und nicht genauer die die du übernehmen willst.


--- Zitat ---aufgrund aktueller Ereignisse in meinem Arbeitsumfeld besteht die Möglichkeit vermeintlich höherwertigere Tätigkeiten zu übernehmen und so hoffentlich höhergruppiert zu werden.
--- End quote ---

Wie bist du denn aktuell eingruppiert?

Ist der von Dir beschriebener Bauantrag ein Bauantrag  für die behördliche Genehmigung eines Bauprojekts
oder für die interne Genehmigung in eurem Haus?

Biba
Hart




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